Kinderpornoprozess in Eisenstadt
„Schreckliche Bilder mit Babys und Kleinkinder“
Es stockte einem der Atem. Bei diesem abscheulichen Prozess im Landesgericht Eisenstadt. Mit schrecklichen Einblicken in abartigste Sex-Phantasien eines 17-jährigen Schülers. Der über Monate tausende Porno-Fotos und Intim-Videos aus dem Darknet sammelte. Von Minderjährigen. Von Kleinkindern. Von Babys...
BEZIRK EISENSTADT. Der jugendliche Beschuldigte, schmächtig, mit Haarzopf, betrat nach Aufruf des Kinderporno-Prozesses „50 Hv 2/23m“ als erster den Saal 8, gefolgt von seinen Eltern. Nahm vor dem Richterpult Platz, ehe die Staatsanwältin den Strafantrag vortrug: „Der Angeklagte hat sich von zumindest 24. März 2022 bis 23. August 2022 insgesamt 50 Bild- bzw. Videodateien verschafft bzw. anderen überlassen und 2.000 Bild- und Videodateien verschafft und besessen. Er hat hierdurch die Vergehen der pornographischen Darstellung Minderjähriger begangen!“
Angeklagter bekannte sich schuldig
Im Anschluss daran meldete sich die Advokatin des 17-jährigen Schülers aus dem Bezirk Eisenstadt zu Wort. „Mein Mandant wird sich vollinhaltlich geständig verantworten. Mir ist klar, wir reden von einem Delikt, dass in den Medien ziemlich gehypt wurde in den letzten Wochen und Monaten. Es gibt da auch nichts zu Beschönigen. Habe ich auch heute nicht vor. Trotzdem muss man sagen, es ist jeder Fall unterschiedlich zu bewerten.“
Corona und Lockdowns als Begründung...
Als Begründung für die abartigen Gelüste des Teenagers führte sie dann an: „Mein Mandant ist ein Jugendlicher. Die letzten Jahre war Corona. Es ging von einem Lockdown zum anderen. Es hat für ihn kein soziales Leben mehr gegeben. Er ist immer mehr daheim gewesen. Hat mit dem Computer gespielt und ist ins Darknet abgerutscht!“
Ins Darknet "abgerutscht"
(Anmerkung der Redaktion: Zur Aussage der Verteidigerin „ins Darknet abgerutscht“ sei der Ordnung halber erläutert, dass man für diesen abgesonderten Bereich des Internets eine spezielle Software benötigt und auch gewisse technische Kenntnisse erforderlich sind.) Danach erklärte die Anwältin, dass die Anklage ein Weckruf für ihren Klienten gewesen sei und er sich mit seiner Familie bereits an eine Therapeutin gewandt hat!
Ausschluss der Öffentlichkeit
Schließlich beantragte die Advokatin, im Hinblick auf das jugendliche Alter des Kinderporno-Konsumenten, den Ausschluss der Öffentlichkeit. Was einem Prozess-Beobachter entlockte: „Toll. Und wer schützt die Opfer?“ Erst zur Urteilsverkündung wurde der Saal wieder geöffnet. Richterin Birgit Falb: „Der Angeklagte ist schuldig. 5 Monate bedingte Haft. Probezeit drei Jahre. Zudem muss die Psychotherapie per Weisung fortgesetzt und dem Gericht regelmäßig darüber Bericht erstattet werden!“
Schreckliche Bilder mit Babys und Kleinkinder
In ihrer Begründung sagte die Vorsitzende: „Aufgrund der großen Anzahl von Porno-Fotos und Videos, vor allem wegen der vielen schrecklichen Bilder mit Babys und Kleinkinder, war eine Diversion keinesfalls möglich!“ Und weiters: „Sowohl der verwendete Computer, eine externe Festplatte sowie das Handy des Angeklagten werden eingezogen!“ Weder Staatsanwältin, noch Verteidigerin gaben eine Erklärung ab. Urteil daher nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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