BM HEIDENREICH ALS PERSONALBERATER DER MG GROSSHÖFLEIN!

STELLENAUSSCHREIBUNG GEMEINDEBEDIENSTETE GEMEINDEVERWALTUNG MG GROSSHÖFLEIN!

Mit 02.10.2015 wurde auf der "Homepage" der MG Großhöflein und im "Amtsblatt" die "Stellenausschreibung für Gemeindebedienstete" (Gemeindeverwaltung-Kanzleikraft) öffentlich ausgeschrieben.

Angeblich sind für diese Stellenausschreibung ca. vierzig Bewerbungen, teilweise aus der MG Großhöflein und den umliegenden Gemeinden in der MG Großhöflein eingegangen. Nach Überprüfung der Bewerbungsunterlagen, wurden BewerberInnen aus den umliegenden Gemeinden für diese Stelle überhaupt nicht berücksichtigt, bis vielleicht auf einige Wenige.

Zu den ominösen Aufnahmetest wurden nur BewerberInnen mit Hauptwohnsitz der Gemeinde (mit einer Ausnahme) zugelassen und schriftlich eingeladen. Im Einladungsschreiben von Herrn BM Heidenreich wurde nachlesbar darauf hingewiesen, dass für das weitere Auswahlverfahren, ein "Wissenstest" zu absolvieren sei. Geworden ist es dann ein Wissens-, ein Schreib- und Excel-Test.

AUSWAHLVERFAHREN SOLLTE ANGEBLICH VON EINER PROFESSIONELLEN PERSONALFIRMA ERFOLGEN?

Wie von Herrn BM Heidenreich informiert, sollte das Auswahlverfahren, der Aufnahmetest und die fachliche Beurteilung der BewerberInnen von einer professionellen Personalfirma ausgearbeitet, bewertet und durchgeführt werden.

BÜRGERMEISTER HEIDENREICHD ALS PERSONALBERATER!

Auswahlverfahren, Auswertung und Bewertung dieses Aufnahmetest, wurde von Herrn BM Heidenreich, seiner Amtsleiterin und einer Mitarbeiterin in der Amtsverwaltung Großhöflein ausgearbeitet und "VORORT" im Gemeindesaal der MG Großhöflein durchgeführt und organisiert.


WO WAR DIE ANGEKÜNDIGTE PERSONALFIRMA VON HERRN BM HEIDENREICH?

Herr BM Heidenreich hat seinen Vorgänger immer kritisiert, dass er bei Personalaufnahmen und Entscheidungen, immer nach dem Motto der "Freunderlwirtschaft" entschieden hat. Also nicht objektiv, transparent und nachvollziehbar, Personalaufnahmen in der Gemeinde selbst entschieden hat.

WAR DIE VORGANGSWEISE VON HERRN BM HEIDENREICH TRANSPARENT, OBJEKTIV UND NACHVOLLZIEHBAR???

Diese Frage kann man bedenkenlos mit NEIN beantworten, da er selbst nicht Auskunft erteilten wollte oder konnte, nach welchen Auswahlkriterien das Auswahlverfahren (Fachkenntnisse, Erfahrung in GV usw.) durchgeführt wurde.

GEMEINDEVORSTAND WAR ÜBER DIE DURCHFÜHRUNGSMASSNAHMEN DER STELLENAUSSCHREIBUNG NICHT INFORMIERT??????

Der Gemeindevorstand aller vertretenen Fraktionen der Gemeinde Großhöflein, war entweder oberflächlich oder gar nicht über die Vorgangsweise und Durchführungsmaßnahme dieses Bewerbungsverfahren informiert.

Es könnte durchaus sein, dass selbst der "Vorstand der Bürgermeisterpartei" darüber nicht informiert war?

Die Fraktion der LBL Großhöflein hat öffentlich schon bekundet, dass Sie dieser Personalentscheidung nicht zustimmen wird. Ob die Fraktion der ÖVP Großhöflein diesen Ungereimtheiten seine Zustimmung geben wird, ist noch offen in der Entscheidungsfindung.

In der GR-Sitzung vom 16.12.2015 wurde mit den Stimmen der ÖVP und SPÖ die Schaffung dieses neuen Dienstposten in der Gemeinde beschlossen, obwohl Ihnen die Vorgangweise von Herrn BM Heidenreich, Personalentscheidung,
bekannt gewesen sein dürfte.

Ob das alles objektiv, transparent und nachvollziehbar nach dem Bgld. Gleichbehandlungsgesetz abgelaufen ist, wird die Beschwerde an die "Volksanwaltschaft Wien" hoffentlich klären.

Herr BM Heidenreich, nehmen Sie die Worte und die Formulierung in der BVZ vom sehr geehrten Herrn LH Niessl als Vorbild und Leitfaden.

PARTEIPOLITIK WIRD NICHT HONOERIERT

Werner Huf
UWGR der MG
Großhöflein

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