RECHTFERTIGUNG des BgM für UNRECHTMÄSSIG eingehobene ANLIEGERLEISTUNGEN!! 👎
Manchmal hat man mit Widerstand gegen behördliche Willkür doch Erfolg. Der zeitliche Aufwand hiefür ist aber gewaltig, v.a. aufgrund behördlicher und auch gerichtlicher Schikanen, denen man im Verfahren schutzlos - ohne rechtlichen Beistand - ausgesetzt ist.
Wir haben im Laufe des langjährigen Berufungsverfahrens schon einige Postings abgesetzt und auch einen Rückerstattungsantrag im Gemeinderat eingebracht, der jedoch vom BgM rechtswidrig mit seiner SPVP-Mehrheit auf die nächste Sitzung verschoben wurde. 👎
Der Grund für die Verschiebung hängt nun im Schaukasten!
Mit Hilfe der Aufsichtsbehörde soll nun unser Tagesordnungpunkt überhaupt aus der GR-Sitzung verschwinden, da die Aufsicht einen rechtlichen Rückforderungsanspruch mangels gesetzlicher Grundlage nicht bestätigen kann!
Es wäre aber nur recht und billig von der Gemeinde auch allen anderen Bürgern der Waldgasse die unrechtmäßig eingehobenen Anliegerleistungen wieder zurückzuzahlen! 🤔
Zur dargestellten Rechtfertigung des BgM nun einige RICHTIGSTELLUNGEN:
>> ... es gab keine Generalsanierung und auch keine Wiederherstellung wie vom BgM in seiner Rechtfertigung behauptet, sondern nur einen Austausch auf sparsame LED-Leuchten. Durch den geringeren Stromverbrauch finanzieren sich diese selber; Grabungen und damit der Kabeltausch wurde nur zu 50 % ausgeführt, daher keine Wiederherstellung, und auch keine Kostenbeiträge !!
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>> .... das geschönte Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen konnte von uns widerlegt werden; der Gutachter mußte es 3 x revidieren 👎👎👎und damit zugeben, daß doch keine Wiederherstellung oder Generalsanierung vorlag;
>> .... selbst dann wäre die Notwendigkeit vorher durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen, da ansonsten jeder BgM nach Ablauf von 20 Jahren eine völlig intakte Lichtanlage tauschen könnte und hiefür Kostenbeiträge von den betroffenen Bürgern einheben könnte. Vorherrschend war also der Wunsch nach den im Betrieb billigeren LED-Leuchten und Inanspruchnahme der damals noch hohen Förderungen 👍👍, nicht jedoch die Notwendigkeit einer Sanierung!!
>> ... der ausdrückliche Dank des BgM bei jenen Bürgern, die die Kostenbeiträge - in der Meinung einer rechtmäßigen Vorschreibung - bezahlt haben, weist bereits darauf hin, daß er nicht die Absicht hegt, diese wieder zurückzuzahlen;👎👎
>> ... recht und billig wäre es als "Demokrat", diese unrechtmäßig eingehobenen Kostenbeiträge auch wieder zurückzuzahlen Hr. Bürgermeister!! Erst damit würden Sie das Urteil des Landesverwaltungsgerichts anerkennen!!👎
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