Missachtung der Bgld. GemO
Verweigerung Akteneinsichtnahme - BM Heidenreich und seine unwissende Amtsverwaltung!
Am 09.05.2022 um ca. 09.00 Uhr war ich persönlich im Gemeindeamt der MG Großhöflein zwecks Akteinsichtnahme und Abholung der angefertigten Kopien zu den TOP 1 bis 5 zur GVST-Sitzung am 16.05.2022. Ich ersuchte die Angestellte des Post-Shops, der Amtsleiterin tel. mitzuteilen, das sie mir alle Unterlagen zu den TOP vorlegen sollte, sowie die angefertigten Kopien übergeben soll. Nach ein paar Minuten kann Frau S. K. und brachte mir die Mappe mit den Unterlagen und teilweise fertig gestellten Kopien.
Nach Durchsicht der Unterlagenmappe musste ich feststellen, dass die relevanten und gegenständlichen Unterlagen zu den TOP 3 bis 5 (Bewerbungsunterlagen) fehlten. Darüber informierte ich Frau K. S. und ersuchte sich höflichst, die Amtsleiterin darüber zu informieren. Nach mehrmaliger Rücksprache mit Amtsleiterin, informierte sie mich, dass mir die rechtskonform eingeforderten Bewerbungsunterlagen zu dieser Sitzung weder vorgelegt noch kopiert werden, obwohl ich der gesamten Amtsverwaltung und auch Herrn BM Heidenreich, mehrmals die Rechtsauskünfte der Bgld. LR, Gemeindeabteilung zugesandt hatte, wie in dieser Angelegenheit lt. Bgld. GemO vorzugehen ist.
Daher war ich beharrlich und bestand weiterhin auf die Einsichtnahme und Anfertigung von Kopien in diese genannten Unterlagen. Frau K. Sommer informierte mich später, dass sie Herrn BM Heidenreich tel. kontaktierten und mich informieren sollten, dass er die Anweisung an die gesamte Amtsverwaltung erteilt hatte, mir diese Unterlagen werden vorzulegen noch darüber Kopien anzufertigen.
D.h. die Amtsleitern, Herr BM Heidenreich und Frau K. S. haben mir die Einsichtnahme und die Anfertigung von Kopien zu diesen wichtigen, relevanten und gegenständlichen Bewerbungsunterlagen wissentlich und bewusst, sowie auf Anordnung (Herrn BM Heidenreich) wissentlich und bewusst verweigert. Somit haben sie mein gesetzliches Informations- und Einsichtnahme Recht, sowie die kostenlose Anfertigung von Unterlagenkopien missachtet und absichtlich ignoriert.
Des Weiteren verlangte (bestand darauf) ich danach wie gesetzlich festgehalten über die Verweigerung der Akteneinsichtnahme und Verweigerung der nicht angefertigten Kopieneine Niederschrift betreffend dieser Vorgangsweise der Amtsverwaltung und genannten Personen anzufertigen.
Frau K. S. antwortete darauf lapidar, das werden wir sicherlich nicht machen und schon gar nicht bei ihnen. Verärgert und verwundert über so viel Unwissenheit, Unfreundlichkeit und Naivität habe ich die Gemeinde verlassen.
Danach habe ich die JuristenInnen der Bgld. LR, Gemeindeabteilung schriftlich und tel. Informierte. Eine Juristin der Bgld. LR, Gemeindeabteilung bedauerte diesen immer wieder vorkehrenden Vorfall, obwohl die Gemeinde mehrmals in schriftliche Form (Rechtsauskunft) von dieser Fachabteilung informiert wurde, was die Rechte und Pflichten eines Gemeinderates und Mitglied des Gemeindevorstandes in unserer und allen anderen Gemeinden sind.
Herr BM Heidenreich, seine Amtsleiterin und eine Verwaltungsangestellte ignorieren diese rechtsverbindlichen Rechte meinerseits (oftmalig).
Anmerkung: sehr viele Anzeigen in der gleichen Angelegenheit habe ich an die Bgld. LR und BH Eisenstadt-Umgebung angezeigt und hingewiesen.
ERFOLG: keiner, die Aufsichtsbehörden und Fachabteilung decken diese Rechtwidrigkeiten und Ungesetzlichkeiten vom roten BM, Herrn H. Heidenreich. Er hat ja ausgezeichnete Verbindungen zur LHStv. Frau A. Eisenkopf. Diese müssen Tun was ihnen gesagt wird, nämlich keine Ordnungsstrafen gegen den Busenfreund (gemeint ist hier die vorbildliche pol. Beziehung von Herrn H. Heidenreich) von Frau LHStv. A. Eisenkopf vorzuschreiben bzw. eine wirkungslose Verwarnung an Herrn BH Heidenreich reicht aus um welcher er sich gar nichts schert.
Es gilt für "ALLE" die Unschuldsvermutung!
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