Region startet die Festl-Saison
Egal ob Zeltfest oder Feiern mit der Feuerwehr: 2017 findet sich für jeden die richtige Veranstaltung.
REGION (km). Den Anfang macht das Florianer Mostfest am Samstag, 13. Mai, im Sumerauerhof. Richtig zur Sache geht es schließlich am Pfingstwochenende. Gleich zwei Feste laden zum Feiern ein: Seit mehr als 25 Jahren zieht das Zeltfest Niederneukirchen eine ganze Region in seinen Bann. Auch das Weindlaufest im gleichnamigen Ortsteil der Gemeinde Ernsthofen lädt am Pfingstwochenende zum Party machen ein. Weiter geht es eine Woche später mit dem Bezirksmusikfest in St. Florian, bei welchem der Musikverein sein 140-jähriges Bestehen feiert. Weinliebhaber kommen bei den zahlreichen Weinfesten in Asten, Enns, St. Valentin und St. Pantaleon-Erla auf ihre Kosten. Eine Festl-Premiere gibt es heuer in St. Florian. Die JVP veranstaltet am 22. Juli erstmals das "Florianer Summer Beats", bei dem DJ Ed für Stimmung sorgen wird. Das Remser Katakombenfest der Freiwilligen Feuerwehr ergänzt den Festl-Kalender auch diesen Sommer.
Vorsicht bei Ausgehzeiten
Bei den zahlreichen Festen, die in den nächsten Monaten am Plan stehen, sollte sich die Jugend gerade im Grenzgebiet Ober- und Niederösterreich vor dem Feiern gut informieren. Denn: Beide Länder haben unterschiedliche Jugendschutzgesetze. Vor allem bei den Ausgehzeiten gibt es Abweichungen. Während unter 16-Jährige in Niederösterreich bis 1 Uhr morgens unterwegs sein dürfen, ist es gleichaltrigen Oberösterreichern nur bis Mitternacht erlaubt. Allerdings: Unter 14-Jährige dürfen in beiden Ländern laut Gesetz nur bis 22 Uhr ohne Aufsicht ausgehen.
Kein Alkohol unter 16 Jahren
Auch beim Alkoholkonsum klaffen die Jugenschutzgesetze der Länder auseinander. So darf in Niederösterreich jegliche Art von Alkohol bereits ab 16 Jahren konsumiert werden. In Oberösterreich hingegen dürfen Jugendliche mit 16 und 17 Jahren keine gebrannten alkoholischen Getränke konsumieren, Wein und Bier sind jedoch erlaubt. Achtung: Laut Gesetz ist es für 16- und 17-Jährige auch verboten, gebrannten Alkohol in Mischgetränken zu konsumieren. Der Alkoholausschank an Jugendliche unter 16 Jahren ist nicht erlaubt.
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