Kein Wartehäuschen für die Herzgasse

- Den Fahrgästen, die in der Herzgasse auf den Bus warten, bleibt nur übrig, sich in einer Telefonzelle vor Wind und Wetter zu schützen.
- hochgeladen von Sabine Ivankovits
Seit Jahren schon wünschen sich Anrainer an der Haltstelle eine Möglichkeit, sich bei Schlechtwetter unterzustellen.
An der Haltestelle Herzgasse, wo die Busse der Linien 65A und 7A in Richtung Reumannplatz warten, gibt es kein Wartehäuschen. So wird den Benutzern von öffentlichen Verkehrsmittel zugemutet, dass sie bei Sturm, Regen und Kälte, aber auch wenn die Sonne runterbrennt, ungeschützt auf den Bus warten müssen.
"Deshalb hätten wir gerne ein Wartehäuschen", so Wilhelm Zemla. Derzeit stellen sich die Leute in einem Hauseingang unter oder benutzen eines der beiden Telefonhütteln. "Wenn kein Platz ist, könnte man doch den Grünstreifen ein wenig verkürzen. Der wird sowieso nur als Hundeklo genutzt", ärgert sich der Pensionist.
Zu wenig Platz
Bereits seit zweienhalb Jahren kämpfen die Anrainer für ein Haltestellencap. Seitdem hat sich an der Situation aber nichts geändert.
"Die Gegebenheiten vor Ort haben sich seit 2014 nicht verändert“, so Christian Brandt-Di Maio von Gewista. "Das Errichten einer Wartehalle ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten leider nicht möglich. Das vorgeschriebene Lichtraumprofil kann wegen des zu schmalen Gehsteigs nicht eingehalten werden. Auch befinden sich Geschäftslokale sowie eine Einfahrt unmittelbar im Haltestellenbereich", so Brandt-Di Maio.
Entscheidung bei Gewista
Das Unternehmen ist für die Aufstellung von Wartehäuschen in Wien zuständig. Die Wiener Linien hätten darauf keinen Einfluss, wie ein Sprecher der Wiener Linien bestätigt. "Gewista entscheidet, wo Wartehäuschen aufgestellt werden. Es gibt aber natürlich auch Orte, wo es aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, zum Beispiel, wenn kein Platz ist."
Auch der Idee von Wilhelm Zemla, den Grünstreifen zu verkürzen und ein Wartehäuchen auf den Platz zu stellen, gibt Brandt-Di Maio eine Abfuhr:
"Für die Erschließung bzw. Umwidmung des vor Ort befindlichen Grünstreifens zu Gunsten einer Wartehalle wäre nicht die Gewista zuständig, sondern die genehmigungspflichtigen Magistrate. Auch in diesem Fall wäre eine Aufstellung
aufgrund des nicht ausreichenden vorgeschriebene Lichtraumprofils und wegen des zu schmalen Gehsteigs nicht möglich", so der Sprecher.




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