Betretungsverbot der Streuewiesen in Bangs-Matschels

In Schutzgebieten sind die auf Tafeln kundgemachten Gebote und Verbote unbedingt zu beachten | Foto: Naturwacht Vlb. Feldkirch
  • In Schutzgebieten sind die auf Tafeln kundgemachten Gebote und Verbote unbedingt zu beachten
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Anlässlich der baldigen Blüte der Sibirischen Schwertlilie und der Brutzeit von schützenswerten Vögeln weist die Naturwacht Feldkirch auf das seit 15. März bestehende Betretungsverbot, der Streuewiesen im Natura 2000 Schutzgebiet Bangs-Matschels hin.

Bekannt für die großen Bestände der Sibirischen Schwertlilie, locken diese zur Blütezeit im Frühjahr zahlreiche Naturliebhaberinnen und Naturliebhaber von nah und fern in das Gebiet an.

Auf allen geschützten Flächen gilt zwischen 15. März bis zur Mahd im September ein Betretungsverbot. Dies soll zum einen verhindern, dass seltene Pflanzenarten niedergetrampelt werden und zum anderen, dass Wiesenbrüter bei der Brut gestört werden.

Leinenpflicht

Ebenfalls gilt eine uneingeschränkte Leinenpflicht für Hunde. Auch das Abreißen von Pflanzen in Streuewiesen ist nicht gestattet, ebenso das Reiten und Fahren abseits bestehender Straßen.

Die Naturwacht Gruppe Feldkirch, zuständig für dieses Gebiet, wird die Einhaltung der Regeln auf ihren Dienstgängen kontrollieren. Alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die Regelungen einzuhalten. In den kommenden Wochen werden verstärkt Kontrollen der Mitarbeiterder Naturwacht durchgeführt und Aufklärungsarbeit geleistet.

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