Infovortrag am Campus Feldkirchen
Bei Patientenverfügung und Co. nichts dem Zufall überlassen
Am 23. 2. findet ein Vortrag über unter anderem die Patientenverfügung am FH-Campus in Feldkirchen statt.
FELDKIRCHEN. Es gibt Entscheidungen, die zu wichtig sind, um sie dem Zufall zu überlassen! Im Zuge des 20-Jahr-Jubiläums lädt die FH Kärnten dazu ein, den Vortrag zum Themengebiet Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sterbeverfügung am Campus Feldkirchen zu besuchen.
Wichtige Weichenstellungen
Viele stellen sich im Laufe ihres Lebens Fragen, welche Vorsorge für das Alter getroffen werden muss. Bei der Veranstaltung (Vortrag & Diskussion, ohne Voranmeldung) gibt es Informationen und Antworten auf Fragen bezüglich der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, der Ablehnung medizinischer Maßnahmen und der neuen Sterbeverfügung.
Vorsorgemaßnahmen setzen
„Nie und nimmer geh ich ins Heim, lieber sterb‘ ich früher.“ „Bevor ich euch zur Last falle, geh ich ins Heim.“ Aber auch: „Bevor ich euch zur Last falle, mach ich eine Patientenverfügung.“ "Solche und ähnliche Gedanken und Aussagen begleiten vor allem Menschen im fortgeschrittenen Alter, wenn es mit der Gesundheit vielleicht nicht mehr zum Besten steht und das Alter einem zur Last wird. Nur selten sind solche Wünsche aber überlegt", sagt Martina Pruckner, die Recht im Gesundheitswesen an der FH Kärnten lehrt.
Verfügungen & Vollmachten
Anlässlich des 20-Jahr-Jubiläums der FH in Feldkirchen laden Fachhochschule und Stadtgemeinde Feldkirchen Bürger ein, sich darüber zu informieren, wann die Ablehnung medizinischer Maßnahmen in Form von Patientenverfügungen Sinn macht oder auch nicht. Eine Person des Vertrauens damit zu betrauen, seinen Willen durchzusetzen, wenn man dazu nicht mehr in der Lage ist, kann eine Vorsorgeart sein.
Sterbeverfügungen
Sterbeverfügungen sind ist seit gut einem Jahr ein recht neues Thema in Österreich. Es betrifft entscheidungsfähige Menschen, die an einer unheilbaren, zum Tod führenden Krankheit oder an einer schweren Krankheit mit anhaltenden Symptomen leiden. Das Gesetz bestimmt dazu, dass diese Personen in ihrer gesamten Lebensführung dauerhaft beeinträchtigt sein müssen und ihre Krankheit einen Leidenszustand mit sich bringt, der nicht anders abwendbar ist. „Damit ist das Wissen um Sterbeverfügungen zwar wichtig, doch nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung interessant“, betont Pruckner. Dennoch wird auch diesem Thema im Rahmen des Vortrag Raum geschenkt.
„Heute schon an morgen denken“
Das ist die Devise, die Martina Pruckner und Andrea Pecile mit dieser Vortragsveranstaltung und einem Bürgerforum im Mai zum Thema „Pflege zuhause“, verfolgen. Sie beide sind sich einig: Es geht nicht darum, sofort Entscheidungen zu treffen, sondern dann gut entscheiden zu können, wenn es notwendig ist.
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