Feuerverbot
Trockenheit: Grundsätzliches Feuerverbot im gesamten Bezirk Feldkirchen
Osterfeuer sind aufgrund der geltenden Coronaverordnungen heuer generell verboten. Nun verordnet die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen wegen Trockenheit und damit besonderer Brandgefahr weitere Schutzmaßnahmen.
BEZIRK FELDKIRCHEN. Im Hinblick auf die extreme und bereits langanhaltende Trockenheit wird im gesamten Waldgebiet als auch in dessen Gefährdungsbereich – alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung – des Bezirkes Feldkirchen jegliches Feuerentzünden, sowie das Entzünden und Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände aller Art verboten.Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände – wie Zündhölzer und Zigaretten – sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldgebiet als auch in dessen Gefährdungsbereich wegzuwerfen.
Nach Aussagen von Bezirkshauptmann Dietmar Stückler drohen bei Nichtbeachtung hohe Strafen: "Verwaltungsübertretung können mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen geahndet werden."
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