Die SUPERverwaltung
Meidling
Vor einigen Jahren hat die erste Hausverwaltung den Lift getauscht. Die Kosten waren laut Rechnung ca. 24.000 Euro. Ein Wohnungseigentümer hatte Kostenvoranschläge mit 14.000 Euro vorgelegt. Die Hausverwaltung hat auch die Einreichung für die Förderung von 40 % (für günstigsten Liftanbieter) „übersehen“. Eines Tages gab es eine Sondereinhebung von ca. 18.000 Euro für einen Frequenzschalter? Der tatsächliche Grund konnte auch nicht über das Bezirksgericht geklärt werden. Reinigungsmittelkosten für die Hausreinigung für ca. 35.000 Liter verdünnte Reinigungsflüssigkeit pro Monat war keine Seltenheit.
Die zweite Hausverwaltung wurde von einem Dachdeckerfreund eines Wohnungseigentümers empfohlen. Die Hausverwaltung erklärte den Wohnungseigentümern, dass die „Wienerberger-Ziegel“ alle 15 bis 20 Jahre getauscht werden müssen und hat dann das Flachdach mit dem Kostenaufwand von ca. 30.000 Euro laut Rechnung neu flämmen lassen. Da kein Geld mehr vorhanden war hat diese Hausverwaltung auch einen hohen Kredit aufgenommen. Seitdem ist die Eigentümergemeinschaft hoch verschuldet. Es gab auch viele Rechnungen wo die „Arbeiten“ nicht nötig waren.
Im Februar 2017 wurde von einem Wohnungseigentümer ein tropfender Wasser-Absperrhahn im Keller festgestellt. Nach unzähligen Urgenzen hat die dritte Hausverwaltung laut Rechnung die gesamte (ca. 85 %) Kellerwasserleitung um ca. 7.000 Euro im Oktober 2017 erneuert. Bei der Hausversammlung im Februar 2017 teilte die dritte Hausverwaltung mit der 35 %igen Hausverwalterhonorarerhöhung mit, dass das Haus „verkommen“ sei und hat ab März 2017 die gesamte monatliche Vorschreibung um über 50 % erhöht. Eine Dachterrasse war aufgrund der Deformation des Saumbleches seit ca. 5 Jahren undicht. Ein Wohnungseigentümer hatte Kostenvoranschläge für die Abdichtung (Versiegelung) der Dachterrasse um ca. 800 Euro vorgelegt. Die dritte Hausverwaltung beauftragte dann eine Dachdeckerfirma für die Abtragung des Beton und Neuerrichtung aller Dachterrassen um ca. 50.000 Euro ohne Vorlage von Kostenvoranschlägen. Da die Wohnungseigentümer der Dachterrassen so verärgert waren haben Sie jeglichen Zutritt über die Wohnungen verboten. Die dritte Hausverwaltung hat sogar für die Bautätigkeiten (Material- und Arbeitertransport) auf den Dachterrassen zuerst die linke Seite der Fassade und dann die rechte Seite der Fassade - Materialtranstport zwischen den Terrassen wäre für die Wohnungseigentümer zu „günstig“ gewesen - um ca. 10.000 Euro ohne Kostenvoranschläge einrüsten lassen. Für alle Arbeiten/Materialaufstellungen gibt es keine Arbeitsberichte. Für die Erneuerung aller Terrassen gab es sogar wieder eine Sondereinhebung. Die Wohnungseigentümer mußten neben der monatlichen 50% Erhöhung nun auch eine Sondereinhebung von je ca. 1.600 Euro bezahlen. Die dritte Hausverwaltung verweigert die Zahlung des Kredites und beläßt den fünfstelligen Betrag auf einen unverzinsten Konto – Negativzinsen -? liegen. Die Wohnungseigentümer müssen dafür ca. 4 % Kreditkosten zahlen. Der ausverhandelte günstige Winterdienst wurde von der dritten Hausverwaltung gekündigt und einen Winterdienst mit ca. 130 % mehr Kosten beauftragt.
Eigenartig was alles mit Geldvernichtung möglich ist.
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