Neue UVP-Prüfung
Wiener fordern Stopp bei Milliardenprojekt Donaufeld Wien
Der Verein „Freies Donaufeld“ fordert erneut einen Stopp des Milliardenprojekts Donaufeld Wien.
WIEN/FLORIDSDORF/DONAUSTADT. Der Verein "Freies Donaufeld" fordert auf ein neues den Stopp des Milliardenprojekts Donaufeld Wien und tritt im Zuge dessen an Umweltanwältin, Baubehörde und Wiener Umweltschutzabteilung heran.
Riesiges Bauvorhaben
Das Stadtentwicklungsprojekt Donaufeld ist eines der größten Bauprojekte des ganzen Landes. Zwischen Floridsdorf und Kagran ist eine 65 Hektar große Fläche dem Bauvorhaben gewidmet. Rund 6.000 neue Wohnungen sollen in Floridsdorf entstehen, geplant von einer Reihe an Genossenschaften, unter anderem der BUWOG, Wohnfonds Wien, Wien-Süd, ARWAG und weiteren.
Unter den Anrainern trifft dieses enorme Bauvorhaben nicht gerade auf große Freude: "Wir sind nicht grundsätzlich gegen Wohnbau, bestehen aber darauf, dass dieser umwelt- und sozialverträglich ist", lässt Robert Alder, Obmann des Vereins "Freies Donaufeld" wissen.
Umweltverträglichkeitsprüfung fehlt
Für die aktuellen Pläne des Projekts gibt es keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Prüfung). Die durchgeführte Umweltprüfung beläuft sich auf die Pläne aus dem Jahr 2018, welche nicht mehr aktuell sind. Nach heutigem Stand ist der 2018 erlassene Feststellungsbescheid, dass auch ohne UVP-Prüfung gebaut werden darf, unionrechtswidrig – aus diesem Grund fordert der Verein eine erneute sowie ordentliche Prüfung.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung muss bei Bauprojekten, bei deren Verwirklichung eventuell gravierende Umweltauswirkungen zu erwarten sind, durchgeführt werden. Zu diesen Bauprojekten können unter anderem Kraftwerke, Freizeitparks oder Intensivtierhaltungen gehören.
Bauvorhaben nicht zeitgemäß
Wolfram Schachinger kümmert sich um die rechtlichen Angelegenheiten: "Es kann nicht sein, dass bei einem Milliardenprojekt aufgrund eines Zeitgewinns zu Lasten der Bevölkerung gesetzliche Vorgaben umgangen werden."
Das österreichische UVP-Gesetz steht kurz vor einer Novellierung im Bereich Städtebau. Schachinger argumentiert, dass es ein Unding sei, dass veraltete Projektvorgaben als Grundlage herangezogen wurden. Weiters verweist er auf die Beurteilung durch die Umweltschutzabteilung der Stadt Wien (MA 22), die aufgrund der Größe des Bauprojekts unionrechtswidrig sei. Durch eine erneute Prüfung würde sich der mit 2022 geplante Baustart verzögern.
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