Krähenplage am Kinzerplatz
Vogelkot vor Schule: Aufgrund des Wiener Naturschutzgesetzes darf nichts unternommen werden.
"Es ist unfassbar. Die Krähen sind offensichtlich wichtiger als die Gesundheit unserer Kinder", ärgert sich Gina Schiedauf, Seniorenvertreterin der ÖVP Floridsdorf. Denn: Am Kinzerplatz gibt es neun Krähennester, der Platz vor der ansässigen Schule ist häufig verdreckt. Die Vögel dürfen aber aufgrund der geltenden Naturschutzbestimmungen nicht entfernt werden. "Nach der Brutzeit dürfte man die Nester zwar versetzen, aber da die Vögel wählerisch sind, würden sie nächstes Jahr wahrscheinlich wiederkommen", erklärt Margit Peter von der MA 22. Einzige Ausnahme: Sobald eine akute Gesundheitsgefährdung – etwa Seuchengefahr – besteht, darf man den Naturschutz außer acht lassen.
Zeigen Sie auf, was Sie stört: Schreiben Sie auf www.meinbezirk.at/nicht-egal Ihre Geschichte.
ZUR SACHE
Die Krähe steht aufgrund einer EU-Richtlinie unter besonderem Schutz. Verboten ist
a) das absichtliche Töten oder Fangen
b) die absichtliche Zerstörung oder Beschädigung von Nestern und Eiern sowie
die Entfernung von Nestern
c) das Sammeln der Eier
d) absichtliches Stören, insbesondere während der Brut- und Aufzuchtzeit
e) Das Halten von Krähen
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