Mieterstreit: Besitzstörungsklage durch Wiener Wohnen
Weil das Fahrzeug zur Räumung des Zugangs zur Wohnung illegal abgestellt wurde, klagt Wiener Wohnen die Kinder einer Mieterin in der Pastorstraße/Großfeldsiedlung.
FLORIDSDORF. Jahrelanges Geschrei und Gepolter, Auslagerungen und Müll vor der Türe der Nachbarwohnung und dadurch starke Geruchsentwicklung und davon angezogene Insekten führten in der Wohnhausanlage Pastorstraße (Großfeldsiedlung) dazu, dass Mieterin Marianne S. wiederholt bei Wiener Wohnen intervenierte. Sohn Peter Streichsbier: „Meine Mutter informierte Wiener Wohnen, schrieb einen eingeschriebenen Brief an die Stadtgemeinde Wien und an den Bürgermeister.“
Weil keinerlei Reaktion erfolgte, wollte Streichsbier und seine frisch operierte Schwester Sabine Kienach der Mutter helfen. Um den Weg für die auf Krücken gehende Kienach zu verkürzen, parkte das Auto von Peter Streichsbier dazu am Gelände von Wiener Wohnen. Ein Brief der Rechtsanwälte Weiß, zur Unterlassung samt Bußgeldforderung, folgte. Als Streichsbier darauf nicht reagierte, folgte die Besitzstörungsklage – mit deutlich höheren Kosten.
Peter Streichsbier gab sich in einer ersten Stellungnahme an die Rechtsanwälte einsichtig, dass „er wissentlich widerrechtlich geparkt habe.“ Der fragliche Parkplatz war in einem mit einem Schranken geschlossenen Parkareal und deutlich mit einem Kreuz gegen das Parken gekennzeichnet. Streichsbier und Kienach erklärten in einer Ortsbegehung mit bz-Wiener Bezirkszeitung: „Der Schranken wird absichtlich immer offen gelassen, um anscheinend mittels Besitzstörungsklagen viel Geld zu verdienen. Wir haben hier niemanden behindert.“ Streichsbier fordert von Wiener Wohnen für den blockierten Zugang samt Verletzungsgefahr zu der Wohnung seiner Mutter eine Mietreduktion.
Kulanzlösung von Wiener Wohnen
Markus Leitgeb, Pressestelle Wiener Wohnen, bestätigt das scharfe Vorgehen von Wiener Wohnen bei falsch abgestellten Fahrzeugen: „Es hat wiederholt Mieterbeschwerden gegeben, dass wegen illegal geparkten Autos die Zufahrt zu den bezahlten Parkplätzen nicht möglich war. Das Gesetz sieht eine Besitzstörungsklage innerhalb von 30 Tagen vor.“ Im Fall von Peter Streichsbier liegt allerdings auch ein Versäumnis von Wiener Wohnen vor. Leitgeb: „Trotz der Information über den Müll hat Wiener Wohnen nicht schnell reagiert.“
Darum wird nun eine Kulanzlösung vorgeschlagen: Wiener Wohnen übernimmt sämtliche Kosten des Parkplatzstreits und Peter Streichsbier unterzeichnet eine Unterlassungserklärung und parkt nicht mehr innerhalb des Geländes.
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