Ab jetzt impfen die Hausärzte
Über 80-Jährige können ab sofort vom Hausarzt geimpft werden. Derzeit fehlt allerdings noch Impfstoff.
BEZIRK GÄNSERNDORF. Phase 2 der österreichweiten Impfstrategie hat begonnen, wenn sie auch schleppend anläuft. Jene, die sich auf der Webpage www.impfung.at/vorregistrierung/ angemeldet haben, erhielten die Information, alle über 80 Jahre und Menschen mit Trisomie 21 könnten sich am Mittwoch, den 10. Februar ab 10 Uhr online für einen Impftermin anmelden.
Um 10 Uhr begann der Run auf die Termine, wenige Minuten später war's vorbei, wer zu spät kam, hatte keine Chance mehr. 10.000 Impfdosen standen in Niederösterreich für die Altersgruppe bereit, allerdings hatten sich 50.000 im Vorfeld registriert gehabt. Nächsten Mittwoch werden weitere Termine freigeschaltet.
Impfen beim Hausarzt
Für knapp 10.000 Menschen über 80 Jahren in Niederösterreich erfolgte am Montag der Impfstart. Derzeit gibt es etwa 140 Impfordinationen in Niederösterreich. Das steigert sich aber von Woche zu Woche. "Jeder Hausarzt im Bezirk hat die Möglichkeit, sich bei Notruf NÖ zu melden, um als Corona-Impfordination zugelassen zu werden. Die Ordinationen geben selbst bekannt, an welchen Tagen geimpft wird. Natürlich werden die vorhandenen Impfdosen auf alle Ordinationen in ganz Niederösterreich aufgeteilt, daher wird es eine Weile dauern, bis jeder, der sich angemeldet hat, an die Reihe kommt", so der Probstdorfer Arzt und Bezirksärztesprecher Franz Tödling. Natürlich gebe es mehr Anfragen als es derzeit Impfdosen gibt. "Jeder will als erster an der Reihe sein, aber bis genügend Impfstoff da ist, muss man sich gedulden. Jetzt kommt erstmal die Hochrisikogruppe zum Zug, danach wird es auch für die restliche Bevölkerung möglich sein, sich für einen Impftermin anzumelden", versichert Tödling. Laut Auskunft auf der Homepage von Notruf NÖ wird der Großteil der Bevölkerung erst im zweiten Quartal geimpft werden können.
Zur Sache – Wer wird zuerst geimpft?
1. Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres
2. Personen vor Vollendung des 65. Lebensjahres, sofern sie der COVID-19-Risikogruppe nach der COVID-19-Risikogruppe-Verordnung, BGBl. II Nr. 203/2020, angehören
3. Personen in 24h-Betreuung, deren Betreuerinnen und Betreuer und Personen, die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt leben, sowie
4. Personen, die mit einer Schwangeren im gemeinsamen Haushalt leben, kommen zur Impfung bei den niedergelassenen Ärzten an die Reihe.
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