AK: Auf Verfallsfristen achten
GÄNSERNDORF (rm). Ein Dorn im Auge sind der Arbeiterkammer die Verfallsfristen für Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis. "Es kann nicht sein, dass geleistete Arbeit, wenn man eine kurze Frist verstreichen lässt, einfach als nicht erledigt behandelt wird", empört sich Markus Wieser, Präsident der AK Niederösterreich. Ins gleiche Horn stoßen auch Helga Schaber, Leiterin des Rechtsschutzbüros und Günther Breiner von der AK Gänserndorf. Besonders schwarze Schafe gibt es hier im Gastgewerbe. Wichtig ist, regelmäßig Lohnzettel zu kontrollieren, Arbeitsaufzeichnungen zu führen und, wenn möglich, vom Arbeitgeber unterzeichnen zu lassen, um bei Ansprüchen, wie Zuschlägen, Überstunden, etc. nicht in Beweisnotstand zu geraten. Und wenn etwas unklar ist, jedenfalls die Arbeiterkammer aufzusuchen. Hier steht kompetente Hilfe bereit. "Im Vorjahr suchten 159.000 Personen bei uns Hilfe. Wir konnten für sie 56 Millionen Euro erkämpfen", gibt Wieser zu bedenken. In Gänserndorf gab es 1.427 persönliche, 2.466 telefonische und schriftliche Beratungen, 131 Interventionen beim Dienstgeber, 45 mal kostenlosen Rechtsschutz, dabei wurden insgesamt 1.473.613 Euro erstritten.
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