Alkolenker überfuhr 20-jährige Frau
Im Blut des Lenkers fand sich ein todbringender Cocktail: 2,5 ‰ Alkohol und Speed.
¶ GÄNSERNDORF/KORNEUBURG (mr). Der Todeslenker stand vergangene Woche vor Gericht. Nach einer Zechtour im Burgenland und in Wien hatte sich der 43-jährige Notstandshilfebezieher am 22. Juni vollgepumpt mit Alkohol und Drogen an das Steuer seines Klein-Lkws gesetzt, um vom dritten Bezirk nach Hause zu fahren. In der Hochwaldstraße (keine 500 m vor seinem Ziel) kam er gegen 23.15 Uhr nach links ab und mähte eine am Straßenrand gehende junge Frau von hinten nieder. Sie war auf der Stelle tot, ihr 25-jähriger Freund blieb unverletzt.
Fahrerflucht
Ohne anzuhalten fuhr er in die Grenzstraße, stellte dort sein Fahrzeug ab und wankte baren Fußes Richtung Heimat. Auf dem Weg wurde er nach einem Fluchtversuch von Polizisten gestellt. Sein Leugnen war zwecklos: die Autoschlüssel in seiner Hosentasche und die in der Brusttasche seines Hemdes sichergestellten Splitter der zerbrochenen Frontscheibe entlarvten ihn als Täter.
Kein Führerschein
Die Lenkerberechtigung war ihm längst entzogen worden, alleine zwischen September 2009 und Mai 2011 wurde er viermal (!) mit Blutalkoholwerten zwischen 1,2 und 1,9 ‰ am Steuer ertappt.
Trotz behaupteter Erinnerungslücken („Ich bin nicht bewusst mit dem Auto gefahren“), will er eines sicher wissen: „Ich habe geglaubt, mir ist ein Reh hineingelaufen“. Der Konter der Richterin Xenia Krapfenbauer: „Na klar, deswegen haben Sie ihr Auto drei Kilometer von zu Hause entfernt abgestellt und sind zu Fuß heim getorkelt“.
Nach der Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu einem Jahr unbedingter Haft, zeigte der bis dahin völlig ungerührte Angeklagte erstmals Emotionen: „Dann muss ich meinen Hund erschießen“, stammelte er unter Tränen. Der trockene Kommentar des Privatbeteiligtenvertreters Gerald Perl: „Daran hätten sie vorher denken sollen.“ Nicht rechtskräftig, der Angeklagte und die Staatsanwältin nahmen Bedenkzeit in Anspruch.
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