Wenig Streit wegen Lärm
Gänserndorfer garteln rücksichtsvoll

Schnell noch am Samstag die Hecke schneiden, bevor die Wochenendruhe einkehrt. | Foto: Bendl
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  • Schnell noch am Samstag die Hecke schneiden, bevor die Wochenendruhe einkehrt.
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Kaum steigen die Temperaturen, werden die Rasenmäher aus den finsteren Ecken der Garagen geholt, die Akkuheckenscheren gewartet und die Motorsägen angeworfen. Doch nicht zu jeder Uhrzeit sollte man der Gartenarbeit frönen. Wir haben uns die Regelungen in einigen Gemeinden im Bezirk angeschaut.

BEZIRK. Sonnenschein, 20 Grad und ein Bierli nach der Gartenarbeit. Der Frühling hat begonnen. Doch mit den steigenden Temperaturen wird es auch im Garten wieder lauter. Das gefällt nicht allen Nachbarn. Und es gibt natürlich Regelungen, an die man sich für ein gutes Miteinander halten muss. Diese sind oft ganz unterschiedlich definiert. Wir haben uns in einigen Gemeinden umgehört, ob es eigene Verordnungen gibt oder ob ein Miteinander auch ohne eigenes Regelwerk funktioniert. 

Foto: Pixabay (Symbolbild)

Keine Streithanseln wenn's um den Lärm geht

Lukas Lehner vom Bauamt Gänserndorf, weiß, dass es in der Bezirkshauptstadt sehr ruhig zugeht: "In unserer Gemeinde erhalten wir glücklicherweise nur selten Beschwerden über Lärmbelästigungen." Das ist auch der Grundtenor, der in anderen Gemeinden herrscht. Meistens werden gar keine Beschwerden an die Gemeinden herangetragen. Und selbst wenn es einmal Unstimmigkeiten gibt, können diese durch persönliche Gespräche rasch geregelt werden. Das Sprichwort "durchs Reden kommen die Leut zam" ist also immer noch aktuell.
Dass ein friedliches Miteinander möglich ist, kann auch der Hohenauer Bürgermeister Wolfgang Gaida bestätigen:

"Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden eingehalten und man nimmt großteils aufeinander Rücksicht, also, dass nicht gerade am Sonntag der Rasen gemäht oder ein Baum umgeschnitten wird. Wenn das passt, wird es auch toleriert, wenn es unbedingt einmal Sonntag sein muss, weil ansonsten keine Zeit dafür war oder die Arbeit dringend zu erledigen ist. Natürlich werden auch Beschwerden an uns herangetragen. Ich versuche dann zu vermitteln, Brücken zu bauen und zur gegenseitigen Rücksichtnahme zu motivieren. Ist dann für alle einfacher, vor allem für die Betroffenen, weshalb es auch meistens klappt."

In der Gemeinde Lassee gibt es ab und an Beschwerden von Bewohnern des Seengebietes. "Wir bekommen hin und wieder Anfragen in Bezug auf die erlaubten Zeiten für das Rasenmähen oder Baulärm. Das ist aber noch auf die Seenrichtlinien im EHZ zurückzuführen - 'Seeruhe' zwischen 12 und 15 Uhr - und sind eher Einzelfälle. Diese Richtlinien gibt es aber nicht mehr, da es ohnehin eine Gesetzeslage gibt, die die Themen Lärmbelästigung regelt", erklärt Bürgermeister Roman Bobits. Im Großen und Ganzen halten sich aber auch diese Beschwerden in einem sehr geringen Ausmaß.

Die Regelungen im Detail

In Auersthal gibt es keine eigene Verordnung, es wird jedoch immer wieder in der Gemeindezeitung um Rücksichtnahme gebeten und um Einhaltung der Ruhe an Sonn- und Feiertagen.

In Dürnkrut gibt es eine ortspolizeiliche Verordnung. Diese besagt unter anderem, dass lärmverursachende Bautätigkeit und die Verwendung bestimmter Maschinen werktags von 22 bis 6 Uhr, samstags vor 7 und ab 18 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztags verboten sind. 

In Engelhartstetten gibt es keine eigene Verordnung.

In Gänserndorf gilt eine ortspolizeiliche Verordnung. Darin ist unter anderem geregelt, dass der Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense uä.), Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien oder lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) täglich
von 20 bis 6 Uhr (0 bis 6 Uhr für Rasenmäherroboter), samstags vor 7 und ab 17 Uhr und Sonn- und Feiertag ganztägig verboten. Diese Regelung gilt nicht für Land- und fortstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben.

In Hauskirchen soll grundsätzlich die Mittagspause zwischen 12 und 13 Uhr eingehalten werden. An Sonn- und Feiertagen wird den Bürgern nahegelegt auf Lärmbelästigungen so gut es geht zu verzichten.

In Hohenau gibt es keine eigene Verordnung.

In Hohenruppersdorf gibt es eine ortspolizeiliche Verordnung. Diese besagt, dass das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 m im Umkreis von bewohnten Gebiet verboten ist.
Das Holzschneiden ist ebenfalls an Sonn- und Feiertagen im Ortsgebiet sowie 300 m im Umkreis von bewohntem Gebiet verboten.

In Lassee gibt es keine ortspolizeiliche Verordnung 

In Leopoldsdorf wir immer wieder darauf hingewiesen, dass die Ruhezeiten eingehalten werden sollen. "Die Inbetriebnahme von motorbetriebenen Gartengeräten, insbesondere von Rasenmähern, Heckenschneidern und Vertikutiergeräten, das Holzschneiden mit motorbetriebenen Kreis- und Kettensägen, sowie die Verwendung von motorbetriebenen Trennschneidern, Schleifmaschinen und dergleichen ist an Samstagen bis 14 Uhr gestattet. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind ganztägig Tätigkeiten mit vorgenannten motorbetriebenen Arbeitsgeräten zu unterlassen."

In Matzen wird durch eine Verordnung geregelt, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten Lärm durch z.B. Motorsäge, Rasenmäher etc. verursacht werden darf. Rasenmähen ist etwas am Samstag ab 12 Uhr und Sonn- und Feiertag ganztägig verboten.

In Sulz halten sich die meisten Bürgerinnen und Bürger an die ungeschriebene Regelung, dass samstags ab 15 Uhr nicht mehr rasengemäht bzw. gelärmt wird. Eine offiziell gültige Regel hierfür gibt es aber nicht.

In Untersiebenbrunn gibt es keine Ruheverordnung. 

In Velm-Götzendorf gibt es keine eigene Verordnung.

In Zistersdorf regelt die ortspolizeiliche Verordnung schon seit 1977 ganz genau das gemeinschaftliche Zusammenleben. Grundsätzlich besagt diese Verordnung, dass sich jeder so zu verhalten hat, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm beeinträchtigt werden. Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe stören könnten, dürfen werktags von 7 bis 20 Uhr durchgeführt werden.

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