„Heimat bist du großer ...“
Söhnen wird Familienbeihilfe wegen unklarer Rechtslage gestrichen
Das Finanzamt strich dem Maturanten die Familienbeihilfe. Seine Zwillingsschwester bezieht sie aber weiter.
BEZIRK. Der Fall einer Zwillingsmutter aus dem Bezirk ist haarsträubend. Sohn und Tochter haben erfolgreich im Juni ihre Matura bestanden. Die Tochter plant im Herbst eine Fachhochschule in Wien zu besuchen, der Sohn wird im Oktober mit dem Zivildienst beginnen. Für die Tochter wird weiterhin Familienheihilfe bezahlt. Für den Sohn wird sie mit Juni 2011 eingestellt. Die Begründung des Finanzamtes Gänserndorf lautet: er geht keiner Fortbildung nach.
„Das ist eine Diskriminierung der Burschen. Er muss ja zum Präsenzdienst“, empört sich die Mutter.Seit Juni kämpft die Frau um die Familienbeihilfe für ihren Sohn. Mit der Auskunft des Finnzamtes Gänserndorf wollte sie sich nicht zufrieden geben und wandte sich an das Finanzministerium. Dort wurde der Frau geholfen: der Berufung des ablehnenden Bescheids wurde stattgegeben, da glaubhaft versichert werden konnte, dass der Sohn nach Ableistung seines Zivildienstes mit dem Studium gebinnen wird.
Was war geschehen? Wie konnte es zu den Mißverständnissen kommen? Seit 1. März 2011 gibt es die songenannte „Familienbeihilfe Neu“. Seitens des Finzamtes bekommt man die Auskunft, dass es in der Neuregelung noch einige Unklarheiten gab, die jetzt im aktuellen Fall erst geprüft werden mussten.
Karina Seidl
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