Kritik an Bauprojekt
Hohenauer Anrainer wehren sich gegen "Schattendasein"
HOHENAU. "Dieses Bauprojekt reizt ohne Rücksicht auf Anrainer die Grenzen der Bauordnung aus", kritisiert Horst Setik aus Hohenau ein geplantes Wohnbauprojekt.
Das ehemalige „Beamtenhaus der Zuckerfabrik“ wurde vor 20 Jahren vom neuen Besitzer in ein Wohnhaus umgebaut, nun sollen im bisher unbebauten Garten weitere acht Wohnungen entstehen.
Das Gebäude soll laut Plan vier Meter an die westliche Grundstücksgrenze zu den Nachbarn rücken. Die Anrainer in der Siedlergasse sind verzweifelt. Horst Setik, einer der Betroffenen, schildert: “Wenn ich in den Garten gehe, hätte ich ein zehn Meter hohes, 22 Meter breites Gebäude vor mir. Sonne werde ich dann lange nicht sehen. Und die neuen Nachbarn haben von ihren Balkons im ersten Stock, der zwei Meter entfernt ist, besten Blick in meinen Garten und mein Haus. Seit ich das Projekt kenne, habe ich keine ruhige Nacht mehr.“
Die Anrainer wandten sich in einem offenen Brief an Bürgermeister Wolfgang Gaida und die Gemeinderäte. Gaida versteht das Problem, jedoch: "Ich darf kein Bauvorhaben untersagen, das der Bauverordnung entspricht. Das wäre Amtsmissbrauch."
Der korrekte Ablauf
Wird ein Bauvorhaben eingereicht, geht dieses vorerst in Begutachtung. Ein Sachverständiger prüft. Gibt es baurechtliche Einwände, werden diese dem Bauwerber übermittelt, dieser kann nun die Pläne überarbeiten oder zurückziehen. Sobald der Sachverständige das Projekt als bewilligungsfähig bewertet, werden die Anrainer verständigt. Sie haben nun Parteienstellung.
Im Fall Hohenau prüft der Sachverständige gerade die Einwände der Anrainer.
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