Spuren entlarven Einbrecher
Richter Martin Bodner schenkte den Ausführungen des Angeklagten keinen Glauben
Gerade war er aus der Haft entlassen worden, stieg der Einbrecher in das nächste Haus ein.
STRASSHOF/KORNEUBURG (mr). Da half kein Leugnen: die am Tatort hinterlassenen biologischen Spuren überführten den einschlägig vorbestraften Angeklagten. Staatsanwalt Ronald Schaffer warf ihm vor, am 2. Oktober 2010 (drei Wochen nach Entlassung aus einer Justizanstalt) bei einem Einbruch in ein unbewohntes Haus in Strasshof u.a. Uhren erbeutet zu haben.
Tragische Vorgeschichte
In dasselbe Haus war erst eine Woche zuvor eingebrochen worden, die 76-jährige Bewohnerin hatte die Diebe damals überrascht. Die Aufregung war für die Pensionistin zu viel: Sie erlitt ein Gehirnblutung, an der sie kurz danach verstarb.
Biologische Spuren
Beim Einbruch am 2. Oktober wurden am Tatort auf einem Schraubendreher und einem Schraubenschlüssel ein DNA-Profil gesichert, das zu einem Treffer in der DNA-Datenbank führte, wo der „genetischer Fingerabdruck“ des vorbestraften Angeklagten gespeichert ist.
Verantwortung widerlegt
Seine Verantwortung: „Vor Jahren habe ich in dieser Gegend einer älteren Dame bei einer Reifenpanne geholfen. Die Spuren auf dem Werkzeug müssen vom Reifenwechsel stammen“. Dazu die vom Gericht beigezogene Sachverständige, DNA-Fachfrau Christa Nussbaumer: „Auf dem Werkzeug finden sich ausschließlich die DNA-Merkmale des Angeklagten, wenn die Gegenstände danach eine andere Person angegriffen hat, müsste man auch deren Spuren finden, das ist aber nicht der Fall.“
Das Urteil
Richter Martin Bodner glaubte dem Angeklagten nicht: „Ich halte es für ausgeschlossen, dass das Werkzeug jahrelang kein Dritter in der Hand gehabt hat, zumal es völlig unüblich ist, Werkzeug ausschließlich mit Handschuhen anzugreifen“.
Daher folgte die Verurteilung zu zwei Jahren Haft; außerdem widerrief der Richter die 14 Monate des nur bedingt ausgesprochenen Teils der Vorstrafe.
Michael Rath
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