Hochsaison für Spaziergänger
Tipps für eine Streifzug durch unsere Wälder
WEINVIERTEL. Unser Freizeitverhalten hat sich im vergangenen Jahr grundlegend verändert. Was bleibt im Lockdown, wenn die Sporteinrichtungen, Museen, Kinos, Lokale und kulturellen Einrichtungen allesamt geschlossen sind, und man trotzdem raus aus dem Haus, den eigenen vier Wänden möchte?
Wir strömen in die Natur und das tut dem Körper und der Seele gut. Vernunft und Verantwortung sollten aber auch beim Spaziergang in der Natur aktiv bleiben, Reinhard Hagen, Öffentlichkeitsreferent des NÖ Landesforstdienstes, weiß ein Lied von Verantwortungs- und Vernunftlosigkeit zu singen. Die Beispielliste ist lang: "Forstwege werden verparkt, Jogger laufen kreuz und quer durch Wiesen und Wälder, Fütterungen werden gestört, Müll wird im Wald entsorgt, Lagerfeuer entzündet."
Wenig Wald braucht viel Schutz
Das Weinviertel gehört wegen der großen Ackerbauflächen zu den Wald-ärmsten Regionen Österreichs. "Je weniger wir haben umso wertvoller sind der Wald und seine Funktionen", erklärt Hagen. Neben der Bewirtschaftung hat der Wald in Österreich drei Funktionen: Schutz - zum Beispiel gegen Erosion, Wohlfahrt - er wirkt klimaausgleichend - und Erholung. Zwar darf der Wald grundsätzlich von jedem zur Erholung betreten werden, dennoch müssen einige Regeln beachtet werden, denn je mehr Menschen den Wald betreten umso eher belastet dies die Tierwelt.
Die wichtigsten Verhaltensmaßregeln fasst Hagen zusammen:
• Spaziergeher müssen auf den Wegen bleiben. Über Wiesen und quer durch den Wald zu gehen stört Fauna und Flora.
• Ruhezonen der Tiere beachten. Dazu gehören zum Beispiel Fütterungsbereiche, die man meiden sollte.
• Radfahren ist nur dort erlaubt, wo es explizit freigegeben ist. Hagen fordert, Vereine in die Pflicht zu nehmen, da Infomaterial teilweise für Verwirrung sorgt: "Es existieren Radkarten, die ohne Absprache mit dem Waldeigentümer erstellt wurden. Wo das Schild "Radfahren verboten" aufgestellt wurde, gilt dies, auch wenn scheinbar ein offizieller Radweg in einer Radkarte eingezeichnet ist."
• Feuer entzünden ist verboten, außer es wird explizit vom Waldbesitzer genehmigt, dies allerdings nur in jener Zeit, in der keine Waldbrandverordnung (meist im Sommer) gilt.
• Picknicken ist am Wegesrand erlaubt, Campen nur mit Genehmigung des Waldbesitzers.
Aus dem Wald dürfen Früchte, Beeren und Pilze mitgenommen werden, es ist aber verboten, Holz mitzunehmen oder gar Bäume auszugraben.
• Entdeckt man beim Spaziergang Jungwild, soll man in möglichst großem Abstand daran vorbeigehen. Hagen erklärt: "Die Jungtiere sind nicht verlassen worden, die Mutter ist sicher in der Nähe, flüchtet aber vor Menschen. Daher auf keinen Fall Tiere anfassen."
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