Widmungsänderungen in Hauskirchen
HAUSKIRCHEN. Der Gemeinderat nimmt eine Änderung des Raumordungsprogrammes und des Bebauungsplanes vor. Die Unterlagen liegen bis zum 2. Juli am Gemeindeamt auf. Jeder Bewohner kann dazu schriftlich Stelung nehmen.
HAUSKIRCHEN. Der Gemeinderat nimmt eine Änderung des Raumordungsprogrammes und des Bebauungsplanes vor. Die Unterlagen liegen bis zum 2. Juli am Gemeindeamt auf. Jeder Bewohner kann dazu schriftlich Stelung nehmen.
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