Drogentest für Friseurlehrling
Eine 18-jährige Gänserndorferin absolvierte eine Friseurlehre der besonderen Art. Laut unbefristetem Dienstvertrag sollte sie im Fall einer Kündigung die Ausbildungskosten zurückzahlen und ihr Gehalt, das sie während der Fortbildung erhielte, rückerstatten. Außerdem musste sie sich schriftlich mit Alkohol- und Drogentests einverstanden erklären, Spindkontrolle inklusive. Überstunden waren kein Thema, dafür bekäme sie irgendwann frei. „Das war alles andere als ein ordnungsgemäßer Lehrvertrag. Und Spindkontrollen und Drogentests sind menschenverachtend“, sagt AKNÖ-Bezirksstellenleiter Robert Taibl. Kein Wunder, dass das Mädchen den Friseurladen nach Ende der Lehrzeit verlassen wollte. Sie hatte Angst, zahlen zu müssen und ging zur AK. „Wir haben vereinbart, dass sie ohne Probleme kündigen kann und sich für die Lehrabschlussprüfung vorbereiten kann“, sagt Taibl.
Expertentipp
Sein Tipp: „Dienstverträge auf jeden Fall prüfen lassen. Eltern und Kinder lassen sich oft auf Klauseln ein, die rechtswidrig sind. Das kommt leider auch bei Erwachsenen vor, die sich von All in-Verträgen blenden lassen und laut Kollektivvertrag aber mehr verdienen würden.“
Ausstehende Löhne und Gehälter
Die AK Gänserndorf forderte im ersten Halbjahr insgesamt für 57 ArbeitnehmerInnen ausstehende Löhne und Gehälter ein. „Leider haben es einige Arbeitgeber auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen“, so der Bezirksstellenleiter. Von Jänner bis Juni mussten 31 Fälle dem AK-Rechtsschutzbüro in Wien übertragen werden, das die Klagen beim Arbeitsgericht einbringt.
„Für die ArbeitnehmerInnen des Bezirks konnten insgesamt 224.564 Euro an Entgeltnachzahlungen erreicht werden“, verweist AKNÖ-Präsident Hermann Haneder auf den kostenlosen Rechtsschutz für alle Arbeitnehmerinnen, „ohne AK-Unterstützung wäre dieses Geld verloren gewesen“.
Weiters wurden 230.626 Euro für 53 ArbeitnehmerInnen aus 11 insolventen Betrieben gesichert.
Halbjahresbilanz Jänner bis Juni 2013 – Bezirk Gänserndorf
Arbeits- und sozialrechtliche Beratungstätigkeit
Persönliche Beratungen: 946
Interventionen beim Dienstgeber: 57 Fälle
Kostenloser Rechtsschutz: 31 Fälle
Außergerichtlich eingebracht: 100.750 Euro
Gerichtlich eingebracht: 123.814 Euro
Gesamtsumme: 224.564 Euro
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