Natura 2000: "Braucht Konsens mit Eigentümern"

Christoph Zebedin fordert eine Aussprache mit Eigentümern | Foto: KK
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KÖTSCHACH-MAUTHEN (aju). Wie die WOCHE berichtete, gab es Diskussionen um eine Meldung eines Natura 2000 Schutzgebietes in Kötschach-Mauthen. Nachdem Landesrat Rolf Holub dies wieder von der Agenda der Landtagssitzung genommen hatte, sprechen sich nun die Grundstückseigentümer für eine andere Vorgehensweise aus.

Nur öffentliches Gut

Christoph Zebedin, Obmann der ARGE Grundeigentümer, sei vom Land angerufen worden, dass über die Ernennung zum Natura Schutzgebiet im Landtag abgestimmt werden soll. "Das öffentliche Gut, also die Gail, ist schon seit Längerem Natura 2000 Gebiet. Damals hat man vereinbart, dass es nur das öffentliche Gut betreffen kann", erklärt Zebedin. Nun, so erklärt er, wolle man einen zusätzlichen Hang, auf dem es eine Quelle gibt, als Natura Gebiet melden.

Konsens finden

Für Zebedin ist es hier vor allem wichtig, dass man sich auf das notwendigste beschränkt. "Vor allem aber muss ein Konsens mit den Grundstückseigentümern gefunden werden, denn diese wissen meistens nicht, welche Folgen die Ernennung zum Natura 2000 Schutzgebiet haben könnte", erklärt Zebedin. Zurzeit sei es nämlich so, dass das zu schützende Gebiet zuerst als Natura 2000 Gebiet an die Europäische Union gemeldet werde und dann erst ein Managementplan erarbeitet werde.

Folgen zuerst klären

Ohne einen solchen Plan wäre es nämlich für die Eigentümer nicht vorhersehbar, welche Einschränkungen in der Bewirtschaftung entstehen könnten. "Wir sind dafür, dass man vorher wissen sollte, welche Maßnahmen gesetzt werden müssen und wie die Fläche weiter bewirtschaftet werden kann", so Zebedin. Schon einmal sei man mit den Verantwortlichen und den Bürgermeistern zu einem Gespräch zusammengekommen, wobei aus Zebedins Sicht allerdings keine Fragen wirklich beantwortet wurden.

Nur Stellungnahme

Gegen Naturschutz allerdings sei von den Grundstückseigentümern niemand. "Wenn wir die Flächen nicht so bewirtschaftet hätten in den letzten Jahren, wäre das Schutzgut wahrscheinlich gar nicht in diesem Ausmaß vorhanden", sagt Zebedin. Zudem verstehe er nicht, dass die Ernennung nun mit der Brechstange durchgezogen werden soll. "Der Grundstückseigentümer hat eigentlich kein Einspruchsrecht, sondern nur ein Recht zur Stellungnahme", so Zebedin.

Grundproblem

Günther Kuneth, Leiter des Referates für Forstwirtschaft der Landwirtschaftskammer, sieht das Vorgehen ebenfalls kritisch. Auch für ihn liegt das Grundproblem darin, dass der Grundstückseigentümer nicht wisse, was auf ihn zukommen würde. "Keiner kann abschätzen, welche Folgen die Ernennung zum Natura 2000 Gebiet zum Beispiel auf die Errichtung einer Forststraße hätte", sagt Kuneth.
Zudem sei für ihn die Formulierung, was Schutzgüter angeht, sehr schwammig und diese damit ungenau definiert.

Zur Sache

  • Diskussionen über eine Erweiterung des Natura 2000 Gebietes "Gail im Lesachtal" gibt es schon länger.
  • Für die Landtagssitzung am 31. Jänner wurde ein Antrag auf Erweiterung des Schutzgebietes von Rolf Holub eingereicht.
  • Die Grundstückseigentümer von Kötschach-Mauthen traf dies, wie sie sagen, ohne Vorinformation.
  • In Kötschach wurde zur Information schon eine Sitzung mit den Zuständigen und den Grundstücksbesitzern abgehalten, die für die Besitzer allerdings keine Antworten brachte.
  • Der Antrag wurde allerdings von Rolf Holub mittlerweile zurückgezogen. Die Erklärung zum Natura 2000 Schutzgebiet sei für ihn allerdings nicht optional. Auch Änderung in der Bewirtschaftung gebe es keine. Er habe allerdings einen neuen Paragraphen eingeführt, wonach jeder, der nachweislich Schäden aus der Ernennung zum Natura Gebiet erleidet, Zahlungen vom Land erhält.
  • Natura 2000: ist ein Naturschutzprojekt von der EU, das jeder Staat umsetzen muss. Entschädigungen an die Eigentümer müssen verhandelt werden und sind nicht einheitlich vorgegeben. Hält das Land die Vorgaben nicht ein, drohen im schlimmsten Fall Strafzahlungen an die EU.
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