Landesgericht Krems
Nach Erbschaft: Streit mit Sohn eskalierte

- Verfahren mittels Diversion vorläufig eingestellt.
- Foto: Kurt Berger
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Nach dem Tod der Großmutter entspann sich ein Erbrechtsstreit bei einer Familie im Bezirk Gmünd, der im März 2022 zu einem Eklat zwischen Vater und Sohn führte. Die Polizei wurde gerufen und Anzeige gegen den Vater erstattet.
BEZIRK GMÜND/KREMS. Die Staatsanwaltschaft Krems warf dem 50-Jährigen vor, seinen Sohn durch gefährliche Drohungen (er werde ihn notfalls umbringen lassen) genötigt zu haben, seinen Standpunkt in der Causa einzunehmen. Zudem soll er seinem Sohn gedroht haben, ihn zu verletzen. Darüber hinaus soll er mit einer abgebrochenen Bierflasche wild gestikuliert und geäußert haben, er werde einen Revolver holen.
Nicht schuldig
Der 50-Jährige bekannte sich nicht schuldig und gab an, der Vorfall habe sich anders zugetragen, als vorgeworfen. Es habe Streitigkeiten wegen des Hauserbes gegeben. Er sei an diesem Tag dabei gewesen, seine Sachen aus dem Haus zu räumen und Ordnung zu machen. Dabei habe er Bier getrunken. Als sein Sohn nach Hause gekommen sei, wäre er zu ihm ihn den Keller gegangen. Man habe gemeinsam noch ein Bier getrunken.
Haus nicht zu halten
Er habe dem Sohn erklärt, dass das Haus nicht zu halten sei und ihm Vorwürfe gemacht, dass er immer zu spät in der Früh aufstehe und kaum aus dem Bett zu kriegen sei. Er habe zwar die Bierflasche auf den Boden geschleudert, jedoch seinen Sohn nicht bedroht. Zudem hätte er gar keine Waffe.
Diversion
Die Schwester des Angeklagten gab an, bei der Auseinandersetzung nicht dabei gewesen zu sein. Der Sohn des Beschuldigten entschlug sich der Aussage. Die Richterin stellte das Verfahren gegen den bisher Unbescholtenen mittels Diversion und einer Probezeit ein. -Kurt Berger
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