Crepaz gewinnt gegen TVB

Christoph Crepaz wurde im Jahr 2007 zu Unrecht entlassen. | Foto: Nuding
  • Christoph Crepaz wurde im Jahr 2007 zu Unrecht entlassen.
  • Foto: Nuding
  • hochgeladen von Stefan Fügenschuh

Im Mai 2007 wurde der damalige Geschäftsführer Christoph Crepaz von TVB-Vorstand fristlos entlassen. Crepaz berief dagegen und gewann nach einem aufwändigen Arbeitsgerichtsprozess auf der ganzen Linie!

HALL (sf). Im Jahr 2005 begann Christoph Crepaz sein Amt als Geschäftsführer des TVB Region Hall-Wattens mit großem Enthusiasmus. „Es galt neue Konzepte zu entwickeln und den Kulturtourismus zu stärken“, erinnert sich Crepaz. Allerdings häuften sich die Meinungsverschiedenheiten mit dem Vorstand bzw. mit Obmann Christian Margreiter. „Margreiter war sprunghaft und begeisterte sich für dieses und jenes Projekt, aber unsere finanziellen Möglichkeiten waren sehr beschränkt“, behauptet Crepaz, „ich wollte Projekte langfristig entwickeln und konnte mit Margreiter immer schlechter zusammenarbeiten.“

Am 24.4.2007 sprach Margreiter dann die Kündigung gegen Crepaz mit 31. Oktober aus.

„Diese Kündigung war rechtskonform, da die Kündigungsfrist von einem halbem Jahr eingehalten wurde. Außerdem wurde vereinbart, dass wir noch einmal über meine Zukunft beim TVB reden“, erinnert sich Crepaz, „ich hätte ja den Geschäftsführerpos-ten aufgeben und nur noch mit Werkvertrag für Kulturprojekte arbeiten können. Außerdem deutete Margreiter an, er könne unter gewissen Umständen die Kündigung zurücknehmen.“

Auf Kündigung folgt Entlassung
Dann sprach aber Margreiter am 16.5.2007 die fristlose Entlassung gegen Crepaz aus. „Ich wurde noch am gleichem Tag aufgefordert mein Büro zu verlassen, Gründe wurden mir keine genannt“, erinnert sich Crepaz, der sich das nicht gefallen ließ und auf die Auszahlung der restlichen Monatsgehälter und auf das anteilige Urlaubs-und Weihnachtsgeld klagte. Erst nach und nach wurde Crepaz dann mit den Vorwürfen konfrontiert: Er habe Protokolle manipuliert, habe wichtige Termine nicht wahrgenommen und seine Aufgaben nicht oder nicht termingerecht erfüllt. Vor Gericht hielten diese Vorwürfe aber nicht stand. „Zum Teil waren die Aussagen meiner Prozessgegner Kabarett pur“, erinnert sich Crepaz mit einem Schmunzeln. Eine Zeugin berichtete etwa von einer Veranstaltung, die während der Olympischen Spiele in Turin im Februar 2006 stattfand. Die Zeugin war dort und konnte sich aber im Nachhinein nicht mehr errinnern, auch Christoph Crepaz gesehen zu haben. Daraus zog der TVB den Schluss, dass Crepaz gar nicht in Turin war, wo er den TVB Hall-Wattens repräsentieren sollte. „Das ist Unsinn, bei dieser Veranstaltung waren mindestens 200 Personen über drei Stockwerke verteilt, da kann sich doch niemand an alle Gäste erinnern“, kommentiert Crepaz diese Aussage. Das Gericht schloss sich der Argumentation von Crepaz an und stellte fest, dass seine Aussagen alle glaubwürdig sind. Das von ihm eingeklagte Geld wurde ihm zugesprochen, die gesamten Gerichts-und Anwaltskosten (ca. 40.000 Euro) trägt der TVB. Allerdings ist der TVB rechtsschutzversichert, die Kosten werden abgedeckt.

„Entscheidungen sind zu akzeptieren“, erklärt dazu Werner Nuding, der seit Anfang 2010 der neue Obmann des TVB ist. „Ich werde dem Aufsichtsrat empfehlen, gegen dieses Urteil nicht zu berufen und die Angelegenheit damit zu beenden.“

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.