Streitparteien rüsten sich zur Klage

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Schon vor einigen Monaten wurde im Schulgeldstreit ein Kompromiss zwischen der Stadt und dem Elternrat gefunden. Viele Eltern wollen allerdings die neue Gebühr nicht zahlen, einzelne sind sogar bereit, das auch vor den Gerichten auszujudizieren.
HALL (sf). Im Herbst 2009 gab es im Franziskanergymnasium eine drastische Erhöhung des Schulgeldes. Außerdem wurde den Eltern ein neuer Vertrag zur Unterschrift vorgelegt, der aber auf Ablehnung stieß. „Ich empfahl damals den Vertrag nicht zu unterschreiben, da er wahrscheinlich nicht dem Konsumentengesetz entsprach“, erinnert sich AK-Experte Erwin Niederwieser. Inzwischen wurde der Vertrag überarbeitet und den Eltern zur Unterschrift vorgelegt. „Der neue Vertrag ist sicherlich rechtlich in Ordnung“, ist sich Niederwieser sicher. Die Gebühren werden nicht ganz so teuer sein wie noch 2009 geplant, statt 1000 Euro für Haller und 1500 Euro für Nicht-Haller werden die Gebühren nur 800 bzw. 1300 Euro betragen.

Widerstand gegen Gebühr bleibt
Allerdings wollen sich einige Eltern nach wie vor nicht mit der erhöhten Gebühr abfinden. „Im Vergleich zur alten Gebühr mit nur 300 Euro für Haller, ist das schon eine sehr außergewöhnliche Steigerung“ findet auch Niederwieser. Im alten Vertrag ist nicht geregelt, nach welchen Kriterien und ob überhaupt Gebührenerhöhungen vorgenommen werden dürfen. Einige Eltern leiten daraus das Recht ab, dass ihre Kinder noch jahrelang zum alten Tarif die Schule besuchen dürfen. „Diese Argumentation ist nachvollziehbar, die Eltern haben sicher Chancen auf einen Sieg vor Gericht. Allerdings gibt es auch ein erhebliches Prozessrisiko. Meines Wissens sind nur eine Hand voll Eltern, bei denen eine Rechtsschutzversicherung das Risiko übernimmt, bereit, zu klagen, bzw. sich klagen zu lassen“, erklärt Niederwieser. Schon ein Prozess in erster Instanz kann über 4000 Euro kosten. Wie teuer es wird, wenn über mehrere Instanzen mit aufwendigen Gutachten und Gegengutachten prozessiert wird, ist nicht abzusehen.

Noch wurde nicht geklagt
Wann es zu den ersten Klagen kommt, ist noch unklar. Die Stadt Hall verlangte ursprünglich, dass alle Eltern den Vertrag bis zum Schulbeginn unterschreiben und die neue Gebühr zahlen. Stillschweigend wurde die Frist aber immer wieder hinausgeschoben, nach und nach haben mehr Eltern unterschrieben.
„Wir würden wirklich äußerst ungern klagen, aber nichts zu tun, wäre unfair gegenüber den Eltern, die brav zahlen“, erklärt dazu Bgm. Hannes Tratter, „ich hoffe immer noch auf ein Einlenken der Eltern.“

Zuerst zahlen – später klagen
Einige Eltern zahlen zwar die neuen Gebühren, aber nur unter Protest und überlegen sich noch, ob sie dagegen klagen werden. Sie rechnen sich bessere Chancen aus, wenn sie vor Gericht nicht als Beklagte, sondern als Kläger auftreten. Außerdem besteht so keine Gefahr, dass ihre Kinder wegen Nichtbezahlens von der Schule gewiesen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass schon in den nächsten Wochen ein Gymnasiast von der Schule fliegt, ist allerdings eher gering: „Ein sofortiger Schulverweis würde wahrscheinlich durch eine einstweilige Verfügung eines Gerichtes gestoppt werden“, ist sich Niederwieser sicher, „allerdings könnte ein Verweis mit einer Frist bis zum Ende des Schuljahres vom Gericht anerkannt werden.“

AK-Experte Erwin Niederwieser warnt vor Prozessrisiken. | Foto: Hassl
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