Stromautobahn kommt doch nicht
Negativer Bescheid des BVwGH nimmt Rücksicht auf nachhaltigen Naturschutz
Seit wenigen Tagen liegt ein für das obere Gailtal historischer Bescheid des Bundesverwaltungsgerichtes der Republik Österreich vor: Der Genehmigungsantrag zur Errichtung einer 220 kV Starkstromleitung von Weidenburg durch den Kronhofgraben nach Italien wurde abgewiesen! Somit wird es die langjährig bekämpfte „Stromautobahn“ doch nicht geben.
Kötschach’s Bürgermeister Walter Hartblieb: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshof ist sehr positiv und bestätigt unsere gemeinsame Haltung gegen dieses Projekt. Es geht nur um Eigeninteressen der italienischen Projektwerber, wäre ein massiver Eingriff in die Natur, und hat für unsere Region keine nachhaltig wirtschaftlichen oder arbeitsmarkpolitischen positiven Auswirkungen. Es bleibt nun abzuwarten, ob die Projektwerber innerhalb der gesetzlichen Frist in Revision gehen.“
Freude bei den Grünen: Markus Saueregger, der Sprecher der Grünen Dellach, ist hocherfreut über die in letzter Instanz negativ ausgefallene Umweltverträglichkeitsprüfung. „Die Proteste von uns BürgerInnen sind nicht ungehört verhallt. Als Grüne haben wir die Umweltschutzbedenken der überparteilichen Bürgerinitiative „Pro Gailtal“ geteilt und sie nach Kräften unterstützt. Unsere Natur darf nicht einfach wirtschaftlichen Interessen von Stromkonzernen geopfert werden.“
Der Grüne Landtagsabgeordnete Michael Johann begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls: „Ein Bau der rein privaten Interessen dienenden Stromautobahn durch das potentielle Natura-2000 Gebiet Kronhofgraben hätte nicht nur die dort brütenden Steinadler gefährdet, sondern wäre auch im Widerspruch zu den Zielsetzungen des Energiemasterplans gestanden. Erfreulich ist, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung die Erhaltung des Landschaftbildes und Naturschutzes höher wertet, als das Interesse an der beantragten Stromautobahn.“
Hannes Guggenberger (Bürgerinitiative Pro Gailtal): „In Italien sind die Zeitungen voll wegen der Frohbotschaft aus Wien. Die Bürgermeister entlang der Stecke bis nach Tolmezzo sind erleichert wegen des negativen Urteils. Durch die Unterstützung aus dem Bürgerinitiativenfond der Kärntner Grünen (Rücklagen aus Abgeordnetengehältern) konnte sich die BI einen eigenen Gutachter zur UVP-Verhandlung leisten und so auch einen wichtigen Beitrag zum Ergebnis liefern.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.