NÖ Handel fordert Flexibilität
NÖ Handel fordert Flexibilität
Laut Studie behauptet der NÖ Handel seine Stellung in NÖ Wirtschaft fordert aber mehr Flexibilität! Mehr dazu in der Wirtschaft.
Eine im Auftrag der Sparte Handel der Wirtschaftskammer NÖ von der KMU Forschung Austria erstellte Studie stellt dem blaugelben Handel ein gutes Zeugnis aus. Um den zukünftigen Herausforderungen gewachsen zu sein, fordert Spartenobmann Franz Kirnbauer jedoch mehr Flexibilität im Kollektivvertrag.
14.430 Handelsunternehmen mit Hauptsitz in Niederösterreich haben 2011 einen
Nettoumsatz von fast € 37,7 Milliarden und damit 4% mehr als im vorangegangenen Jahr erwirtschaftet. Mit 38% der Erlöse der Unternehmen der marktorientierten Wirtschaft behält der Handel damit seine dominante Stellung in der niederösterreichischen Wirtschaft. Erfreulich wirkt sich dies auf die Beschäftigung aus, 108.000 Menschen (+ 2,1%) oder 26% der unselbstständig Beschäftigten sind im niederösterreichischen Handel tätig.
Leichte Verbesserung der Ertragskraft
Positiv ist die leichte Verbesserung der Ertragskraft des niederösterreichischen Handels zu werten, im Bilanzjahr 2010/2011 wurde im Schnitt ein Gewinn (von Steuern) in Höhe von 2,1% der Betriebsleistung erreicht. Sorgenkinder bleiben hier weiter der Einzelhandel und die KFZ-Wirtschaft mit einer durchschnittlichen Umsatzrentabilität von 1,5%. 61% aller Handelsunternehmen mit Sitz in NÖ befinden sich in der Gewinnzone, damit 4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Trotz der leichten Verbesserung der Ertragskraft schreibt nach wie vor fast jeder vierte niederösterreichische Handelsbetrieb Verluste.
Kollektivverträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiterentwickeln
„Um diese gute Position zu halten, muss sich die Branche für die Zukunft wappnen“, meint Spartenobmann Franz Kirnbauer. Eine wesentliche Rolle komme dabei der Modernisierung des Kollektivvertrages zu, die den aktuellen Erfordernissen der Handelslandschaft entsprechen soll und sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern nutzen könne. Als Beispiel nennt Kirnbauer hier die Erleichterung der Beschäftigung am Samstagnachmittag, die derzeit nur jeden zweiten Samstag möglich ist, auch wenn bekanntermaßen gar nicht so wenige Arbeitnehmer häufiger am Samstagnachmittag arbeiten wollen. Der Vorschlag lautet hier, die Beschäftigung an den Samstagnachmittagen gegen verlängerte Wochenenden zu anderen Zeiten (mindestens 3 Tage frei) abtauschen.
Ein weiteres Beispiel für eine sinnvolle Flexibilisierung wäre die Streichung von
Öffnungszeitenzuschlägen im Abtausch gegen ein höheres Gehaltsniveau. „Der
Kollektivvertrag soll sinnvolle Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern nicht behindern sondern unterstützen und gleichzeitig den Entwicklungen in der Handelslandschaft folgen“, meint Kirnbauer.
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