Warnschuss für Ladendieb
Arbeitsloser Wiederholungstäter stahl bevorzugt Kleidungsstücke
(Text & Foto: Ilse Probst)
ST. PÖLTEN (ip). Insgesamt 18 Mal stahl ein 31-jähriger Mazedonier hauptsächlich Kleidungsstücke in diversen Geschäften der Hauptstadt. Teilweise lagen sie nur zuhause herum, ein Paar Damenschuhe schenkte er seiner in Mazedonien lebenden Frau.
„Wissen Sie, dass Stehlen verboten ist?“, wollte der St. Pöltner Richter Helmut Weichhart von dem Ladendieb wissen. Er erinnerte sich dabei an den letzten Prozess des arbeitslosen Kellners im März 2012, wo der Beschuldigte wegen Messerstiche gegen seinen Bruder nur knapp an einer Einweisung für geistig abnorme Rechtsbrecher vorbeikam. „Ja“, erklärte der Mazedonier, „und ich versprech hoch und heilig, dass des nimma passiert“, unterstrich er seine Bitte um ein mildes Urteil. „Gefängnis und Mauer hab ich schon hinter mir, deshalb werd´ ich mich besonders bemühen“, führte er aus und bestätigte gleichzeitig, dass er bei seinen Diebstouren auch Werkzeug zum Entfernen der Sicherungsetiketten mitgenommen hat.
„Jetzt haben Sie noch einen letzten Warnschuss“, so Weichhart zu seinem milden Urteil von zehn Monaten bedingter Freiheitsstrafe, das der Richter mit dem umfassenden Geständnis des Angeklagten begründete. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da es vorerst nur von dem Beschuldigten angenommen wurde.
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