Anrainer leisten Widerstand
Dachausbau in Hietzinger Schutzzone geplant
Nachverdichtung: Dieses Schlagwort versetzt so manchen Hietzinger in Alarmbereitschaft - zu Recht!
HIETZING. Nach einem Besitzerwechsel der ehemaligen Galerie Otto in der Lainzer Straße 53 liegen nun die Pläne des neuen Eigentümers vor: Dort sollen insgesamt 14 Wohnungen, zwei Arztpraxen und eine Tiefgarage entstehen. Der Knackpunkt dürfte jedoch die Errichtung eines sogenannten "Galeriegeschoßes" sein, das als Zugang zu den Dachterrassen dienen soll.
"Euphemistisch gesagt, will man mit dieser Formulierung die örtlichen Bauvorschriften umgehen", findet Architekt Edwin Piskernik. Aus optischer Sicht handelt es sich für ihn um ein zusätzliches Dachgeschoß, welches "das historische Ensemble, das dieses Grätzel prägt, optisch zerstören würde".
Bedenken, die auch Bezirksvorsteherin Silke Kobald (ÖVP) teilt: "Wir haben bereits vor Jahrzehnten das historische Ensemble an der Kreuzung Lainzer Straße/Gloriettegasse als Schutzzone ausgewiesen, um diesen wertvollen Bestand an Gründerzeit- und Jugendstilgebäuden für die Zukunft zu erhalten."
Anrainer erhebt Einspruch
Alan Stout wohnt in dem Gebäude, das direkt hinter der Liegenschaft in der Gloriettegasse liegt. In jahrelanger Arbeit hat er dieses, wie er sagt, "so nahe wie möglich an der ursprünglichen Absicht des Architekten Karl König" restauriert. Dabei habe er sich an alle Auflagen, welche die Lage mit sich bringt, gehalten, wie er erklärt: "In Paragraf 85 der Bauordnung heißt es: ‚Das Äußere der Gebäude muss in Form, Größe, Baumaterial und Farbe so gestaltet sein, dass es das lokale Stadtbild nicht beeinträchtigt.'"
Er persönlich sieht das beim Umbau in der Lainzer Straße nicht gewährleistet: "Der vorgelegte Plan verstößt grob gegen den Buchstaben und den Geist dieser Verordnung. Wenn es erlaubt ist, weiterzumachen, wird die Galerie Otto wie eine monströse Mischung aus einem charmanten, neoklassischen Gebäude mit einigen billigen, mediterranen Ferienwohnungen aussehen."
In einer ersten Stellungnahme teilt die MA 19 – Architektur und Stadtgestaltung allerdings mit, dass "aus stadtplanerischer und stadtgestalterischer Sicht das örtliche Stadtbild im Sinne des §85 der Wiener Bauordnung weder gestört noch beeinträchtigt wird". Eine Entscheidung, die Dorothea Drlik (ÖVP), Vorsitzende des Hietzinger Bauausschusses, verwundert: "Wenn ein zweites Dachgeschoß durch die Hintertür eines Galeriegeschoßes genehmigt wird, kann das zum Präzedenzfall werden, der das historische Hietzing bedroht."
Alan Stout gibt sich nicht geschlagen: "Wir haben mehrere Architekten, darunter Manfred Wehdorn und Edwin Piskernik, sowie eine Anwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Architekturfragen beauftragt, die rechtliche Seite zu behandeln."
Es gibt aber Grund zur Hoffnung: Zum Thema des Stadtbildes und der Architektur in der Schutzzone wurde von der MA 37 – Baupolizei ein erneutes Gutachten von der MA 19 angefordert. Dieses liegt bis dato noch nicht vor.
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