Bezirksgericht Hollabrunn
Busfahrer von zwei Brüdern brutal verdroschen
Aggressives Verhalten der beiden Brüder führte zu hohen Geldstrafen und zu einer Verurteilung einer der beiden wegen schwerer Vorverurteilungen.
HOLLABRUNN (ag). 24 Tage befand sich ein 52-jähriger Busfahrer nach der Tat zweier Brüder im Krankenstand. Beim Kreisverkehr Brunthalgasse/Gschmeidlerstraße kam es beinahe zu einem Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Begründet wurde der Hergang von beiden Seiten unterschiedlich, so soll etwa das Opfer mit hoher Geschwindigkeit von 70 km/h über den Kreisverkehr gefahren sein.
Beide angehalten
Fakt ist, dass der Busfahrer nach dieser Gegebenheit am Straßenrand anhielt um durchzuatmen, danach umdrehte, weil auch das andere Fahrzeug anhielt und er der Meinung war, die Burschen wollen sich vielleicht entschuldigen. "Natürlich hab ich abgebremst, gehupt und wild gesikuliert, als der Mercedes vor mir in den Kreisverkehr reinfuhr", erklärte das Opfer. Die jungen Männer, 22 und 26 Jahre alt ursprünglich aus Nordmazedonien, wiederum dachten er drehe um, weil er sie zur Rede stellen wolle.
Mehrere Faustschläge
Alle drei Beteiligten stiegen aus den Autos. "Ich wollte meinen Bruder nur schützen", behauptet ein Angeklagter. Schon fielen die Fäuste und zwei Personen gingen zu Boden. "Ich kassierte jede Menge Faustschläge und versuchte nur mehr meinen Kopf zu schützen. Einer kniete auf mir und schlug auf mich ein", erinnert sich das Opfer an die Verletzungen an Kopf, Nase, Kiefer und Nacken.
Lagerhaus-Mitarbeiter durchbrach Schläger-Attacke
Ein Mitarbeiter vom benachbarten Lagerhaus sah die Schlägerei und rief: "Hört auf!" Der Zeuge meinte auch beobachtet zu haben, dass die beiden Angeklagten aus dem Auto stiegen und sofort zuschlugen. Das Opfer fuhr selbständig ins Krankenhaus und anschließend erstattete er Anzeige bei der Polizei.
Urteil und Schmerzensgeld
Verteidiger Gunter Österreicher erklärte, die Angeklagten seien geständig und zeigen sich wehmütig. Der Zweitangeklagte wurde mit einer Diversion zu Gunsten der Republik abgemahnt in Höhe von 1.500 Euro plus 100 Euro Pauschalkosten. Der Erstangeklagte, der bereits eine Vorstrafe hat wurde zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro oder 100 Tagen Freiheitsstrafe plus die Kosten des Strafverfahrens verurteilt. Beide nahmen das Urteil an.
Der Busfahrer bekommt von den Angeklagten 1.200 Euro Schmerzensgeld, um einen Zivilprozess zu ersparen.
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