Fortgesetzte Gewalt gegen Tochter
Strafsanktionen: Tochter musste stundenlang auf hartem Boden knien.
ALBERNDORF/GRUND/KORNEUBURG (mr). Ein 34-jähriger Mann musste vor einem Schöffensenat des Landesgerichtes Korneuburg wegen des Verbrechens der fortgesetzten Gewaltausübung gegenüber seiner im Tatzeitraum zwischen zwei und sechs Jahre alten Tochter verantworten.
Seine bevorzugte Erziehungsmethode: Verfehlungen büßte seine Tochter durch stundenlanges Knien auf hartem Untergrund. Absolute Reglosigkeit war angesagt, bewegte sie sich oder passte dem Herrn Papa etwas nicht an ihrer Haltung, setzte es Schläge auf das Hinterhaupt.
Diese Strafsanktionen fanden zunächst am Wohnsitz der Familie in Alberndorf statt, teilweise auch in Grund anlässlich von Besuchen bei der Schwägerin des Angeklagten. Später verzog die Familie nach Großharras, inzwischen ist die Ehe der Eltern geschieden. Wegen eines gerichtlich verfügten Kontaktverbotes bleibt das Kind von weiteren Quälereien verschont.
"Ich selbst musste als Kind noch auf Holzscheiteln knien" erklärte der Angeklagte dem Senat, als wolle er sich damit berühmen, wie human die von ihm angewendeten Methoden sind.
Die vorsitzende Richterin Xenia Krapfenbauer musste die Hauptverhandlung vertagen: Die als Zeugin geladene Mutter konnte wegen eines Spitalaufenthaltes nicht erscheinen.
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