Gericht
Für 51 Messerstiche 14 Jahre Haft

- Richter Martin Bodner: Vorsitzender des Schwurgerichtshofes.
- hochgeladen von Alexandra Goll
Verteidigerin Astrid Wagner plädierte auf Totschlag. Die Geschworenen stimmten jedoch einhellig für Mord.
WAITZENDORF/KORNEUBURG (mr). Wie berichtet ereignete sich am 29. März d. J. in Waitzendorf eine schreckliche Bluttat: Ein 55-jähriger Weinbauer hatte in der Küche des Hauses einen morgendlichen Streit seiner 48-jährigen Ehegattin, bei dem es um die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse im Falle der von der Frau begehrten Scheidung ging.
Im Zuge der Auseinandersetzung ergriff der Mann ein Küchenmesser mit einer 15 cm langen Klinge und stach 51 Mal auf seine Frau ein.
Nachdem er das Messer in der Küchenspüle vom Blut gereinigt hatte, rief er den Rettungsnotruf, die eingetroffenen Rettungskräfte konnten aber nur noch den Tod der Frau feststellen.
Tatsachengeständnis abgelegt
Teils unter Tränen und mit leiser Stimme berichtete der Mann von der 28-jährigen Ehe und davon, wie die bisher unterdrückte Wut aus ihm herausbrach, als seine Frau ankündigte, er werde alles verlieren, was er von seinen Eltern erhalten und im Laufe seines Lebens erarbeitet hatte und er könne sich bei seinen Eltern bedanken, dass sie im Übergabsvertrag als Hälfteeigentümerin eingesetzt worden sei.
Heftige Gemütsbewegung
Der vom Gericht beigezogene Psychiater Werner Brosch bestätigte das Vorliegen einer heftigen Gemütsbewegung beim Angeklagten, dem "die Sicherungen durchgebrannt" seien. Aus psychiatrischer Sicht liege jedoch keine Zurechnungsunfähigkeit vor.
31 Messerstiche im Brustbereich
Nach dem Gutachten des Gerichtsmediziners Wolfgang Denk trafen 31 Messerstiche den linken Brustbereich, sechs Stiche den Herzbeutel, drei das Herz und ein Stich durchtrennte die Hauptschlagader. Der Sachverständige betonte auch, dass mehrere Rippen durchstoßen worden seien, was auf eine große Wucht der Stiche hindeutet.
Geschworene: Es war Mord!
Während die Verteidigerin des Anklagten vor allem unter Bezugnahme auf das psychiatrische Gutachten auf Totschlag plädierte, votierten die Geschworenen mit acht Jastimmen für Mord.
Die Strafe maß das Gericht mit 14 Jahren aus. Der Angeklagte und die Staatsanwältin erklärten Rechtsmittelverzicht!


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