EU-Serie Teil 3
Hollabrunn: EU redet im Schlafzimmer und Küche mit

Christian Bayer aus Hart hofft, dass bei seinen Süßkartoffeln weiterhin jede Größe erlaubt ist. | Foto: Alexandra Goll
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  • Christian Bayer aus Hart hofft, dass bei seinen Süßkartoffeln weiterhin jede Größe erlaubt ist.
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Bananen zu schmal, Gurken zu krumm - und der Staubsauger fährt nur mehr auf halber Leistung. Das „Bürokratie-Monster“ Europäische Union sorgt mit kuriosen Richtlinien immer wieder für Schlagzeilen. 

Was wünschen Sie sich von der Europäischen Union?

BEZIRK HOLLABRUNN. Die Gurkenkrümmungs-Verordnung ist wohl den meisten noch in Erinnerung. Auch Othmar Karas, 1. Vizepräsident des Europäischen Parlaments weiß noch, dass die Vorschrift 2010 wieder abgeschafft wurde: "Die EU-Vorschriften für die maximale Krümmung von handelsüblichen Gurken wurde vom Handel gewünscht, damit die Gurken besser geschlichtet werden können."

Große Umfrage: Das wünschen sich die Scheibbser von der Europäischen Union. | Foto: Guillaume Périgois
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Nicht kurios sondern absurd

Heide Greilinger aus Sitzendorf steht im Hollabrunner Bauernladen und für sie sind so manche Bestimmungen der EU nicht nachvollziehbar: "Wie soll man die Krümmung einer Gurke beeinflussen. Bei uns gibt es auch verschieden große Äpfel. Wenn es Richtlinien für die Qualität gibt sehe ich es ein, aber nicht fürs Aussehen."
Während unserem Besuch im Bauernladen Hollabrunn kam Christian Bayer aus Hart mit einer Kiste voll Süßkartoffel herein. "Nein, dafür gibt es keine Norm, zumindest ist sie mir nicht bekannt", scherzte er. Die EU macht für ihn als Landwirt das Leben mit manchen Entscheidungen sehr schwer und spricht auch den Pflanzenschutz an.

Äpfel gibt es im Bauernladen in verschiedensten Größen frei zum Aussuchen. | Foto: Alexandra Goll
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Regeln machen auch vor dem Schlafzimmer nicht halt

Die Bezirksblätter Hollabrunn konfrontierten Menschen mit so manchen kuriosen Geschichten. Etwa die Gummi-Verordnung, die besagt, dass in einem Kondom Platz für fünf Liter Flüssigkeit sein muss. Angeblich beruht die Regelung auf einer Initiative der Franzosen. Die EU sprach eine Empfehlung aus. Franz Ringl lacht dazu: "Kommt ganz drauf an für welchen Zweck."

Kondom - Füllmenge in der EU geregelt. | Foto: pixabay
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Wunschgesetz

Viele Bürger würden statt dieser Kuriositäten viel lieber folgendes Gesetz verankert haben. In jedem Büro mit mehr als drei Angestellten muss eine Kaffeemaschine vorhanden sein. Tja, das entstand frei erfunden, als in der Redaktion wieder mal kein Kaffee da war.

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Stromsparen als Gesetz

Seit September 2014 sind innerhalb der EU stromfressende Staubsauger verboten. Geräte, wie etwa der Staubsauger, werden auf 900 Watt gedrosselt. "Die Verbotswut der Europäischen Union sollte gedrosselt werden, denn auch die Abschaffung der Glühbirnen ist eine Bevormundung der Bevölkerung", ärgert sich Leopoldine Seiter immer noch, denn die meisten LED-Lampen können nicht getauscht werden und müssen gänzlich entsorgt werden.

Ganz schön kurios

Wir haben die lustigsten EU-Verordnung für dich zusammengefasst 

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Gurkenkrümmung

Darin wurde 1988 unter anderem bestimmt, dass eine Gurke der Handelsklasse „Extra“ maximal eine Krümmung von zehn Millimetern auf zehn Zentimetern Länge aufweisen durfte. Zu krumme Gurken waren demnach nur noch Handelsklasse II. Die Europäische Kommission setzte allerdings die Verordnung 2009 außer Kraft. Dabei hatte sich eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten sowie Handels- und Bauernverbände für die Vorschrift ausgesprochen.

Mindestgröße Apfel

Auch der Apfel ist Thema in der EU : Für alle Sorten und -Klassen sind eine Mindestgröße von sechs Zentimetern Durchmesser und ein Mindestgewicht von 90 Gramm vorgeschrieben.

Füllvermögen Kondom

Die Länge sollte dabei nicht weniger als 160 Millimeter betragen und die Weite nicht mehr als zwei Millimeter von der nominalen Weite abweichen. Fünf Liter Flüssigkeit müssen in einem Kondom Platz finden.

Pizzagröße ist in der EU klar geregelt. | Foto: Alexandra Goll
  • Pizzagröße ist in der EU klar geregelt.
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Die Pizza-Verordnung

Wenn du dir nächstes Mal eine Pizza Margerita bestellst, solltest du dir die Pizza ganz genau ansehen. Seit 2006 muss die traditionelle Spezialität gewisse Anforderungen erfüllen. Sie muss rund sein und einen Durchmesser von maximal 35 Zentimeter haben. Außerdem muss der Teigrand 1-2 Zentimeter dick sein. Ansonsten darf die Pizza nicht höher als 0,4 Zentimeter sein.

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Die Grill-Verordnung

Damit die Würstel nicht in die Kohle fallen, dürfen die Grillstäbe jeweils maximal 20 Millimeter auseinander sein.

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Die Teddy-Verordnung

Sicherheit geht vor! Deswegen gibt es die Norn ÖNORM EN 71-1: Sie regelt die Sicherheit von Spielzeug, konkret von Kuscheltieren. Das Fell der Kuscheltiere muss feuerresistent sein und auch die Knopfaugen müssen Ziehen und Drücken aushalten.

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Dekolleté-Verordnung

Eigentlich nennt sie sich Sonnenschein-Verordnung und dient dem Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern. Sie regelt den Umgang mit Röntgenstrahlen aber auch mit übermäßiger Sonneneinstrahlung. So müssen etwa Unternehmer ihr Personal über die Gefahr vor Sonnenbrand informieren.

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Pommes nur noch „Goldgelb“

Manche mögen sie am liebsten hell und weich, andere bevorzugen die goldbraune und knusprige Variante. Wie die perfekten Pommes aussehen, war bisher eine Philosophie für sich. Damit ist seit 2018 Schluss, denn die EU hat eine Verordnung veröffentlicht, um den Acrylamidgehalt in bestimmten Lebensmitteln zu senken. Acrylamid erhöht laut einer Studie das Krebsrisiko und kann bei zu langem Frittieren von Kartoffelerzeugnissen entstehen. Schlechte Nachrichten also für alle Knusperfans. Denn für das Ausbacken von Pommes wird Lebensmittelherstellern ab sofort eine Temperatur von 160 bis 175 Grad empfohlen, höchstens so lange, bis sie „eine goldgelbe Farbe aufweisen“. Was genau „goldgelb“ bedeutet, bleibt offen. 

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