Neues Gesetz ab 1.6.
Hundehalter ab in den Kurs

- Obfrau vom ÖGV Hollabrunn Sonja Gruber führt den theoretischen Teil für den Hundepass durch. Hier mit Spice, Chicco und Ria.
- Foto: ÖGV Hollabrunn
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Mit 1. Juni gelten für Hundehalter – und jene die es werden wollen – neue Bestimmungen in Niederösterreich.
BEZIRK HOLLABRUNN. Sie sind so süß und flauschig, aber sie bedeuten auch eine ganze Menge Arbeit und Zeit. Ein Hund als Haustier will erzogen werden, damit er zur Freude und nicht zum kläffenden Ärgernis wird. Das Land Niederösterreich will nun mit Kursen, die der Hundehalter zu absolvieren hat, einen verpflichtenden Schritt zum besseren Zusammenleben setzten.

- Luna lernt schon mal für den Hundepass!
- Foto: Stefanie Aigner
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Höchstanzahl
Mit 1. Juni kommen eine Hand voll neuer Bestimmungen zum Tragen. So wird in Niederösterreich eine maximale Höchstgrenze eingezogen, wieviele Hunde pro Haushalt erlaubt sind. Diese liegt dann bei fünf; bei Listenhunden sind gar nur zwei pro Haushalt gestattet.

- Ich bin schon ganz brav erzogen - Idefix, der BezirksBlätter Bürohund in Hollabrunn.
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Versicherung
Weiters muss eine eigene Versicherung für Hunde abgeschlossen und bei der Gemeinde nachgereicht werden. Die Haftpflichtversicherung muss einen Schaden von mindestens 725.000 Euro abdecken.
"Zumeist ist ein Hunde schon von vielen Haushaltsversicherungen abgedeckt, allerdings muss man den Hund der Versicherung melden",
rät Sonja Gruber, Obfrau des ÖGV Hollabrunn einen Blick in die Polizze zu werfen, auch hinsichtlich der Versicherungssumme.

- Ein bissi was hab ich schon in der Hundeschule gelernt.
- Foto: Alexandra Goll
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Hundepass
Neu kommt, dass Menschen, die sich nach dem 1. Juni einen Hund zulegen, einen "Hundepass" machen müssen. Dieser besteht aus zwei Stunden theoretischem Vortrag bei einer fachkundigen Person, zumeist zertifizierte Hundetrainer, und einer weiteren Stunde, die von einem Tierarzt gehalten wird. "Das Ziel ist, Hundehalter auf ihre Aufgaben, sowie mögliche Kosten, beim Tierarzt und so weiter vorzubereiten. Wichtig ist auch den künftigen Hundehaltern über die Rasse, das Lernverhalten und die Sprache des Hundes aufzuklären", erklärt Sonja Gruber. Unglücklich ist sie aber mit der Regelung, die es dem Hundehalter ermöglicht, diesen Kurs binnen sechs Monate nach der Anmeldung bei der Gemeinde nachzureichen. "Damit wird das Ziel, Menschen aufzuklären was ein Hund bedeutet, bevor man sich einen anschafft, genau verfehlt, weil eben die Anschaffung vor dem Kurs steht", meint die Hundetrainerin und weiter: "Wir haben alles vorbereitet und können sofort loslegen. Kurse sind auf unserer Homepage www.oegv-hollabrunn.at zu finden."

- hochgeladen von Karina Seidl-Deubner
Sachkundenachweis
Melden langjährige Hundehalter nach dem Juni ein neues Tier bei ihrer Heimatgemeinde an, müssen auch sie einen Hundepass vorlegen. Den Sachkundenachweis muss der Hundehalter nur einmal in seinem (und nicht im Hundeleben) belegen.

- Wir wissen, was sich gehört.
- Foto: Alexandra Goll
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Praxis für Listenhund
Besitzern von Listenhunden ist das alles nicht neu. Sie müssen schon seit Jahren einen Nachweis erbringen, einen vierstündigen Theoriekurs, sowie sechs Stunden Praxis mit dem Hund bei einer Hundeschule absolviert zu haben.
"Wir empfehlen, dass alle im Haushalt mit dem Hund lebenden Personen, an dem Kurs teilnehmen und nicht nur der Haupthalter",
erklärt die Hundetrainerin. Schließlich geht es ja darum Freude und keinen Ärger mit dem Tier zu haben.
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