Begegnung mit Mensch und Hund
Konflikte zwischen Hund und Mensch nehmen im Sommer zu.
BEZIRK (ag). Ob in der Stadt, am Radweg, im Wald oder am Bach: Im Sommer kommt es besonders oft zu Begegnungen zwischen Passanten, Autofahrern, Sportlern, Kindern und Hunden. Nicht immer verlaufen diese Begegnungen reibungslos. Denn während sich der Großteil der Hundehalter an die gültigen Regeln hält, gibt es immer mehr „Rebellen“, die nichts von Leinenpflicht oder Beißkorb halten.
Davon kann auch die Hollabrunnerin Renate M. sprechen: „Ich gehe sehr gerne auf den Feldwegen walken und habe durch ein schlimmes Erlebnis Panik vor Hunden. Immer wieder begegne ich Besitzern, die ihren Hund ohne Leine laufen lassen. Da stockt mir jedes Mal der Atem.“ Außerhalb des Ortsgebietes und Siedlungsgebietes besteht keine Leinenpflicht.
„Es kommt immer wieder zu Anzeigen nach dem NÖ Hundehaltegesetz, wobei die mangelhafte Verwahrung der Hunde (also Leinen/ Beißkorbpflicht) im Vordergrund steht. Eine Abnahme von Hunden kann aus tierschutzrechtlichen Gründen geboten sein, es ist aber auch nach dem NÖ Hundehaltegesetz möglich, Tiere vorläufig - und im Fall einer rechtskräftigen Bestrafung auch endgültig - abzunehmen“, weiß Karl-Josef Weiss von der BH Hollabrunn. Die Anzahl der Anzeigen werden statistisch nicht erfasst. Stundenlanges Gebell in Nachbars Garten ist natürlich auch mit Konflikten verbunden.
„Störendes lautes Bellen über einen längeren Zeitraum, etwa die ganze Nacht, wäre vor Ort durch die Polizei zu überprüfen“, erklärte Chefinspektor Wolfgang Strobl vom Bezirkspolizeikommando Hollabrunn.
Zur Sache:
Anzahl Hunde im Bezirk: 5.870
Hundekot: Exkremente von Hunden müssen im Ortsbereich, in öffentl. Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen unverzüglich vom Halter oder vom Führer des Hundes beseitigt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Hundekot muss aber auch von Feldern beseitigt werden, weil dies für Nutzvieh und Pferde lebensgefährlich ist. Bei einer Missachtung drohen Strafen mit bis zu € 15.000,-.
Leine/Maulkorb-Pflicht: An öffentlichen Orten im Ortsbereich müssen Hunde an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential (z.B. Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Pit-Bull, Rotweiler, usw) und auffällige Hunde müssen immer Leine und Maulkorb tragen.
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