Kein Missbrauch einer zurückgebliebenen Frau
Schöffensenat hatte Zweifel, ob Angeklagter eine geistig beschränkte Frau sexuell missbraucht hat.
RETZERLAND/KORNEUBURG (mr). Die Staatsanwaltschaft Korneuburg wirft dem 37-j. Angeklagten vor, eine in ihrer geistigen Entwicklung zurückgebliebene Frau (20) sexuell missbraucht zu haben, indem er sie auf einem Spielplatz veranlasste, ihn durch Handonanie zu befriedigen.
Diesen Vorwurf bestritt der Angeklagte vehement und behauptete, er sei am Tattag gar nicht außer Haus gegangen. Dem widersprachen allerdings drei Zeuginnen.
Den Ausschlag für den Freispruch gab das über den Antrag des Verteidigers eingeholte Gutachten eines Urologen, der es für wahrscheinlich hielt, dass durch eine "dramatische Blutzuckererhöhung" eine von ihm ins Treffen geführte Erektionsstörung tatsächlich vorgelegen hat.
Da eine Verständigung mit der 20-jährigen wegen ihrer Intelligenzminderung problematisch war, fällte der Schöffensenat einen Freispruch. Rechtskräftig!
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