Drohung mit Gewehr
Gefängnisstrafe wegen versuchter Vergewaltigung

- Eine Haftstrafe gab es für den Angeklagten Burgenländer, der in Handschellen vorgeführt worden ist.
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Schilderungen der Tatortszenerie von Polizisten und einem Sanitäter eröffneten den zweiten Verhandlungstag mit versuchter Vergewaltigung sowie Bedrohung mit einem Gewehr. Trotz vehementen Leugnens des Angeklagten sprach ein Schöffensenat eine 30-monatige Gefängnisstrafe aus.
SÜDBURGENLAND. Innerhalb von 24 Stunden kam es im Landesgericht Eisenstadt zum zweiten Vergewaltigungs-Prozess. Endete das erste Verfahren – wie berichtet – für einen Profi-Kampfsportler mit einem Freispruch, ging die Schöffenverhandlung für einen Burgenländer, Mitte 20, ledig, mit Drogenproblemen, nicht so glimpflich aus. Doch, der Reihe nach.
Gewehr an Stirn gedrückt
Von „einvernehmlichem Sex mit seiner Ex-Geliebten“ sprach der Mann an seinem ersten Verhandlungstag Anfang Oktober. Der Staatsanwalt warf ihm jedoch versuchte Vergewaltigung vor, zu der es nur deshalb nicht gekommen ist, weil sich das Opfer vehement gewehrt hatte. Beschuldigt wurde der Angeklagte auch wegen einer gefährlichen Drohung mittels Gewehr. Denn der Burgenländer soll die Frau mit einer Langwaffe an der Flucht gehindert und ihr den Lauf an die Stirn gedrückt haben.

- Vehement bestritt der Beschuldigte sämtliche Vorwürfe.
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Im nunmehr fortgesetzten Prozess ging es vor allem um Aussagen von Zeugen. So schilderte ein Gruppeninspektor: „Unser Einsatzgrund lautete Bedrohung einer Frau mit einer Waffe. Daher sind wir einsatzmäßig zur angegebenen Adresse gefahren. Parallel zu mir und meinem Kollegen wurden zahlreiche weitere Streifen und auch die Cobra alarmiert!“
Polizeieinsatz
Der Polizist weiter: „An einer Kreuzung, nahe dem Tatort, habe ich eine Frau entdeckt. Nur leicht bekleidet. Mit einem langen T-Shirt. Ohne Schuhe. Während sich mein Kollege beim bekanntgegebenen Wohnblock einen ersten Überblick verschaffte, bin ich zur Frau gerannt!“

- Im Saal 1 des Landesgerichts Eisenstadt kam es zur Prozess-Fortsetzung.
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„Sie wirkte verweint. Ängstlich. Verstört. In einer Art Schockzustand. Konnte keine klaren Aussagen machen. Lediglich, dass der Täter noch in der Wohnung sei!“ Ein ebenfalls als Zeuge befragter Polizei-Kollege ergänzte. „Da Waffen eine Rolle spielten, legte eine weitere Streifenbesatzung die schwere Ausrüstung an. In diesem Moment kam ein schwarz gekleideter Mann mit Rucksack und Plastiktasche in der Hand aus dem Gebäude. Als das Opfer sagte, dass das der Täter sei, haben wir ihn gestellt und ihm Handschellen angelegt. Er ließ sich widerstandslos festnehmen.“
Hausdurchsuchung nach Waffen
Bezüglich der Hausdurchsuchung schilderten beide Beamte von einer stark vermüllten Wohnung. Auf Fragen nach den Waffen meinte der mutmaßliche Täter damals, „dass er keine Waffen habe!“ Erst bei genauerer Überprüfung konnten das versteckte Gewehr und weitere Schusswaffen entdeckt und sichergestellt werden.
Würgemale beim Opfer
Ein Notfallsanitäter, der seit dreizehn Jahren Dienst versieht, berichtete dann im Zeugenstand, dass er schon bei erster Begutachtung des Opfers klare Zeichen von Gewaltanwendung feststellen konnte. „Die Frau wies Würgemale am Hals auf sowie Rötungen an beiden Oberarmen und beiden Oberschenkeln. Im Zuge der Befundaufnahme sagte sie dann zu mir, dass sie vergewaltigt worden ist. Ich habe daraufhin einen Polizisten geholt. Vor ihm hat die Frau das nochmals bestätigt.“

- Der Angeklagte kam direkt aus der U-Haft-Zelle zu seinem zweiten Verhandlungstag.
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Gefängnis und Schmerzensgeld
Nach mehrstündiger Verhandlung, in der unter Ausschluss der Öffentlichkeit auch die Video-Einvernahme des Opfers vorgespielt worden ist, kam es durch den Schöffensenat zu einem Schuldspruch. Richterin Doris Halper-Praunias verkündete das Strafmaß: 30 Monate Haft, davon 20 bedingt nachgesehen auf eine Probezeit von 3 Jahren. Weiters wurde der Burgenländer zur Bezahlung von 1.000 Euro Schmerzensgeld verdonnert, die Opfer-Anwältin Andrea Posch gefordert hatte.
Der Angeklagte meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, daraufhin brachte auch der Staatsanwalt ein Rechtsmittel ein. Urteil nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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