Schiefes Licht auf Gutachter?

Die Baumschützer sind über die Vorgangsweise empört
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  • hochgeladen von Sabine Ivankovits

Die Baumschützer sind empört. Nach der Fällung des Ahorns in der Buchfeldgasse 2 stellte sich heraus, dass der zuständige Gutachter, der dem Baum mangelnde Stand- und Bruchsicherheit attestierte, Geschäftsführer der Firma ist, die den Baum entfernte.

Über die Vorgangsweise in der Causa Ahorn in der Buchfeldgasse wundern und empören sich einige der Baumschützer. Denn: „Wenn der Gutachter an der Fällung jenes Baumes, den er begutachtet, zusätzlich profitiert, darf man sich wohl fragen, inwiefern seine Expertise als objektiv bezeichnet werden kann“, so die Mandatare der Liste ECHT Grün – Heribert Rahdjian.

Gutachten kam von MA 42
Doch Peter Schabel, gerichtlich beeideter (Baum-)Sachverständiger und Geschäftsführer der Firma Kratky, die den Ahorn letztendlich am 2. Februar fällte, vertrat nur den Eigentümer in Sachen Baumentfernung. „Am 14. Oktober bevollmächtigte mich der Eigentümer Alfred Pribik, ihn in Sachen Baumrodung auf seiner Liegenschaft zu vertreten. Aufgrund der Besichtigung des gegenständlichen Baumes habe ich festgestellt, dass dieser sowohl sein physiologisches Alter erreicht hatte als auch eine Gefährdung darstellte.“

Zu dieser Einsicht gelangten auch die Mitarbeiter des Referats Baumschutz (MA 42). „Selbstverständlich waren von uns Mitarbeiter vor Ort, die sich den Baum angesehen haben“, so Norbert Selenz, Referatsleiter. Auf den Vorwurf der Baumschützer, dass man die Krone des Ahorns zurückschneiden hätte können, um den Baum zu retten, argumentiert er: „Natürlich kann man jeden Baum zurückschneiden, die Frage ist allerdings, ob das sinnvoll ist. Beim besagten Baum wäre es das nicht gewesen, außerdem hatte er mehrere Wehwehchen, in der Krone, bei den Wurzeln... Beim Zurückschneiden muss man sich überlegen, ob genug vom Baum übrig bleibt oder ob dann dort nur mehr eine Art Marterpfahl oder Kleiderständer steht“, so Selenz.

Zwei Besichtigungen, ein Ergebnis
Im Grunde genommen hat es zwei Begutachtungen gegeben, wie auch die Baumschützer immer gefordert hatten. Beide kamen zum Schluss, dass der Baum weg muss. Erledigt hat das dann das Unternehmen Kratky. „Auf Basis des Gutachtens der MA 42 bewilligte das Magistratische Bezirksamt 8 mit Bescheid vom 30. Dezember 2010 die Entfernung des Baumes. Da dieser Bescheid rechtskräftig war, gab der Grundeigentümer der Firma Kratky Garten- und Grünflächen GmbH, deren Geschäftsführer ich bin, den Auftrag, den Baum zu entfernen.“

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