Pendler-Regelung gilt doch nicht
24-Stunden-Betreuerinnen werden weiterhin getestet
Betreuerinnen und Betreuer aus Ländern, für die eine Reisewarnung gilt, sollen auch weiterhin getestet werden, bevor sie die Arbeit aufnehmen.
ÖSTERREICH. 24-Stunden-Betreuungskräfte aus Ländern, für die eine Reisewarnung gilt, werden bundesweit nicht unter die Pendler-Sonderregelung fallen, wie die Kärntner Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) am Dienstag mitteilte. Am Wochenende war bekanntgeworden, dass die Einreise für Berufspendler aus Ländern, für die eine Reisewarnung gilt, ohne Einschränkung möglich wird.
In der Folge hatte sich am Montag das Land Kärnten für die Fortsetzung der Corona-Tests für 24-Stunden-Betreuer ausgesprochen. Laut Prettner bleibe auch das zwischen Bund und Ländern getroffene Übereinkommen zur Kostenübernahme aufrecht, wonach bei einer Inlandstestung 85 Euro und bei einer Auslandstestung 60 Euro pro Betreuungskraft und Monat übernommen werden.
24-Stunden-Betreuerinnen brauchen Rechtssicherheit
Die Gewerkschaft begrüßte die Entscheidung, kritisierte aber den "Spießrutenlauf" für die Betreuer in den vergangenen Tagen. Zuvor sei es nicht klar gewesen, ob sie einen Test benötigen. „Wenn dieses Chaos bei der Einreise nicht umgehend behoben wird, dann werden es sich die Kolleginnen und Kollegen in der 24-Stunden-Betreuung in Zukunft zweimal überlegen, ob sie überhaupt nach Österreich kommen. Und das hat auch Konsequenzen für die Familien, wo die Kolleginnen arbeiten. Viele wissen nicht, wie sie die Betreuung ihrer Angehörigen sicherstellen können“, warnte zuvor die Gewerkschaftsinitiative für EPU und Neue Selbständige vidaflex
Eine Betreuerin sei sogar trotz eines Tests, der von einem in Österreich anerkannten Labor in Kroatien gemacht wurde, in Quarantäne geschickt worden und verdiente in dieser Zeit kein Geld, hieß es in der Aussendung.
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