Buberlemoos Pörtschach
Noch immer keine Entscheidung
Erstmals meldet sich die Naturschutzreferentin des Landes, Sara Schaar (SPÖ) zur Buberlemoos-Problematik. Das Ergebnis der Verhandlung steht noch aus.
PÖRTSCHACH/SEE. Rund 40 Personen fanden sich am 11. Mai 2022 vor dem Gemeindeamt Pörtschach ein, um gegen die geplante See-Erweiterung zu demonstrieren. Mit Transparenten mit Slogans wie "Flotte Hechte statt Immobilien-Haie" oder "Bla Bla" wurde geschwenkt. Die Protestierer zeichnete ein bunter Mix aus, zur Kundgebung hatte die Bürgerinitiative Umwidmungsstopp Pörtschach gerufen, zu der auch Gabriele Hadl (Grüne) und FPÖ-Gemeindevorstand Florian Pacher gehören.
Die Verhandlung dauerte mehrere Stunden, das Ergebnis steht noch aus. Einen Tag nach der Verhandlung kam es zu einer Presseaussendung vom Referenten der Raumordnung, Daniel Fellner (SPÖ). Darin sprach sich Fellner dezidiert gegen das Projekt aus und bezeichnete es als "skurril". Bei den Projektkritikern kam so etwas wie vorsichtige erste Jubelstimmung auf.
Grundfrage: Entsteht durch Lagune öffentliches Interesse?
"Die Antragsteller müssen noch zwei Projektergänzungen nachreichen. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass eine Beeinträchtigung, eine Gefährdung des Eigentums der Anrainer nicht vorliegt. Letztendlich ist zu prüfen, ob durch die Zerstörung der Feuchtfläche ein höheres Interesse für die Öffentlichkeit besteht. Dies betrifft u. a. die Kontamination durch die Ablagerungen", sagt Klaus Bidovec, Stellvertreter des Bezirkshauptmannes Wasserrecht. Vor dem Sommer soll eine endgültige Entscheidung getroffen werden.
Das sagt die Naturschutzreferentin
Hadl kritisiert, dass sich die Naturschutzreferentin Sara Schaar noch nicht zu Wort gemeldet hat. "Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, die zuständige Verfahrensbehörde (BH Klagenfurt Land) ist am Zug, weshalb es mir nicht möglich ist, Aussagen zu tätigen. Ich kann aber versichern: Das Kärntner Naturschutzgesetz räumt dem Naturschutzbeirat, dessen Vorsitzende ich bin, in naturschutzrechtlichen Verfahren ein sogenanntes „Anhörungsrecht“ ein. Konkret bedeutet dies, dass den Beiratsmitgliedern der Entwurf des Bewilligungsbescheides von der zuständigen Behörde (im konkreten Fall der BH Klagenfurt-Land) zu übermitteln ist, bevor es eine abschließende behördliche Entscheidung gibt", teilt uns Schaar mit. "Gegen die Letztentscheidung der Behörde besteht in weiterer Folge für den Naturschutzbeirat die Möglichkeit, ein Rechtsmittel zu erheben und damit eine Überprüfung dieser Entscheidung durch das Landesverwaltungsgericht zu erwirken", so Schaar weiter.
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