Parken
Ab 18. Mai ist Parken wieder gebührenpflichtig
Parken in Klagenfurt: Ab Montag gilt Gebührenpflicht in Kurzparkzonen und Parkstraßen wieder.
KLAGENFURT. Ab Montag, 18. Mai tritt in Kurzparkzonen und Parkstraßen wieder die Gebührenpflicht in Kraft – es müssen Parkscheine gelöst werden. Die Tarife bleiben unverändert. 50 Cent für 30 Minuten Parken und drei Stunden maximale Parkdauer. In Parkstraßen sind vier Euro pro Tag zu bezahlen. Die Gebührenpflicht besteht von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr. Keine Gebühr fällt an Sonn- und Feiertagen an. Jeder kann auch weiterhin das 30 Minuten Gratisparken nutzen: einfach die minutengenaue Ankunftszeit notieren und den Parkplatz innerhalb dieser Zeit auch wieder verlassen. In den nicht gebührenpflichtigen Kurzparkzonen ist eine Parkuhr zu verwenden.
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