Flip Flops am Arbeistplatz - ja ist denn das erlaubt?
Der Sommer ist an seinem Höhepunkt angelangt und die Temperaturen klettern jenseits der 30° Marke. Glücklich, wer sich da bekleidungstechnisch anpassen und auf das eine oder andere Stück Stoff verzichten kann. In der Freizeit bleibt es jedem selbst überlassen, wie sie oder er sich kleidet, doch ist das auch am Arbeitsplatz so? Um das herauszufinden, starteten wir eine kleine Sommerumfrage zum Thema: Flip Flops am Arbeitsplatz - erlaubt oder nicht?
"Wir müssen aus Sicherheitsgründen geschlossene Schuhe tragen, Flip Flops sind tabu," so Herr Akinson von der Baumax Filiale in Klosterneuburg. Aus ähnlichen Gründen sind Flip Flops auch bei der Klosterneuburger Gärtnerei Kolb nicht erlaubt. Und auch Frau Johanna Roudny, Filialleitern des DM Drogeriemarktes am Stadtplatz in Klosterneuburg erzählt: "Hier im Verkauf sind Flip Flops verboten. Die schweren Transportwägen könnten einem über die Zehen fahren." In der Bäckerei Dacho am Stadtplatz sind ebenfalls nur geschlossene Schuhe erlaubt, das gilt auch im Verkauf.
"Unsere Mitarbeiter müssen aus Arbeitsschutzgründen Schuhe mit rutschfester Sohle tragen," so Ing. Hans Casper, Verwaltungsdirektor am Landesklinikum Klosterneuburg. Gleiches gelte auch im Pflegebereich, meint Frau Wurm vom Alten- und Pflegeheim der Barmherzigen Brüder in Kritzendorf und weiter: "In der Verwaltung gibt es meines Wissens nach keine speziellen Bekleidungsvorschriften."
"Flip Flops passen einfach nicht zu den gängigen Bekleidungsvorschriften eines Bankers," so Frau Bankhofer, von der Bank Austria Filiale in Klosterneuburg. "Dabei sind wir Frauen im Sommer noch besser dran, weil wir Röcke und auch schöne offene Schuhe tragen dürfen. Unseren männlichen Kollegen ist es erst bei Temperaturen jenseits der 30° erlaubt, die Krawatte abzunehmen."
Gibt es überhaupt Arbeitsplätze, an denen Flip Flops erlaubt sind? Frau Göbel vom Strandbad Klosterneuburg lacht: "Ja, bei uns ist das überhaupt kein Problem." Auch im Stadtamt Klosterneuburg gibt es laut Frau Aigner von der Stadtamtsdirektion keine Vorschriften, welche Schuhe man tragen soll. "Zumindest in der Verwaltung. In den Außenbereichen kommt es wiederum auf den Arbeitsschutz an." Auch Bezirkshauptmann Mag. Wolfgang Straub hatte bisher noch keine Probleme mit Flip Flops am Arbeitsplatz. "Sie sind prinzipiell erlaubt. Ich habe nur einmal die Weisung erteilt, dass unsere männlichen Mitarbeiter im Parteienverkehr keine kurzen Hosen tragen sollen."
Frau Roudny vom DM äußert noch weitere Bedenken: "Flip Flops sind auch wegen des fehlenden Fußbettes nicht sehr bequem. Da täten uns schon mittags die Füße weh." Wissenschaftliche Studien bestätigen diese Bedenken: längeres Tragen von Flip Flops führt aufgrund des fehlenden Fußbettes und des Festhaltens mit den Zehen zu schmerzhaften Veränderungen der Gelenke, Beine, Füße und damit zu Rückenschmerzen. Eine mögliche Lösung sind da Zehensandalen mit Fußbett, die es auch von namhaften Herstellern gibt. Mit solchen lässt sich dann auch langes Stehen gut aushalten. "Daher überlasse ich es meine Mitarbeiterinnen auch selber, welche Schuhe sie anziehen wollen. Flip Flops sind von meiner Seite aus nicht verboten," sagt Frau Mag. Brigitte Ganster, von der Blauen Apotheke in Kierling.
Übrigens, die Flip Flops in der heute bekannten Form feiern heuer ihr 50-Jahr Jubiläum. Sie sollen der Legende nach von japanischen Zori-Sandalen, dem traditionellen Schuh der Geishas, inspiriert worden sein. "Doch die wahren Ursprünge der Zehenstegsandalen liegen wohl viel weiter zurück," so Rui Porto, Mediensprecher von Havaianas, dem weltweit größten Hersteller der Flip Flops. 2007 fanden Archäologen bei Ausgrabungen in der Schweiz einen ähnlichen Schuh aus Buchenholz.
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