Hund vorsätzlich überfahren
STADT KORNEUBURG. Am 27. 9. 2015 ging Gabriele G. (52) mit ihrem achtjährigen Rüden Mimo in der Nähe der Firma Flaga Gassi. Auf einem Schotterweg wurde ihr Hund von einem PKW überfahren. Die Ärzte des nahen Tierspitales konnten Mimo nicht helfen, zu schwer waren die inneren Verletzungen: Er wurde eingeschläfert.
Unstrittig blieb, dass der Hund ohne Leine aus dem Auto sprang und einem entgegenkommenden PKW entgegen lief. Der Lenker (60) hatte zwei Schäferhunde im Auto, mit denen er ebenfalls Gassi gehen wollte. Gabriele G. ist überzeugt, dass der Mann, der dann wieder Gas gegeben hat, das Tier absichtlich überfahren hat.
Nach Schilderung des Angeklagten sei der Hund hingegen bereits seitlich an seinem Auto vorbeigelaufen, als er wieder angefahren ist. Ihn treffe daher kein Verschulden am Tod des Tieres.
Das Gericht ging zwar nicht von einer mutwilligen Tötung aus, vertrat aber die Ansicht, dem Angeklagten sei es gleichgültig gewesen, ob er den Hund beim Wegfahren überfährt. Daher wurde der Angeklagte wegen Sachbeschädigung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Nicht rechtskräftig!
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