Wann sich der Gang zum Notar lohnt

- Wolfgang Bäuml weiß, eine Beratung beim Notar kann Geld sparen und absichern.
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Ob Testament oder Mietvertrag – lassen Sie sich vom Experten beraten
Korneuburgs Notar Wolfgang Bäuml erklärt, in welchen Fällen eine Rechtsberatung beim Notar in Anspruch genommen werden sollte.
Testamentserrichtung
Bei einem nicht eigenhändig geschriebenen Testament gibt es unzählige Formvorschriften. "Das außer Acht lassen auch nur einer einzigen Formalität, kann ein Testament bereits ungültig machen, auch wenn der Wille des Testators noch so klar ersichtlich ist", erklärt Bäuml. Das Fehlen eines dritten Testamentszeugen zum Beispiel, macht ein Testament ungültig, ebenso das Fehlen eines Zusatzes, das eine Person als Zuge unterschreibt.
Auch muss die, das Testament errichtende, Person vor Zeugen bestätigen, dass es sich bei dem Schriftstück um ihr Testament handelt. Die Zeugen dürfen mit dem Testator und mit den Erben nicht verwandt sein.
"Große Vermögenswerte sich schon an die falschen Erben gelangt, weil ein Testament an einem Formmangel litt", weiß der Korneuburger Notar.
Liegenschaftsschenkungen
So wunderlich es auch klingen mag, vielen Menschen ist nicht bewusst, dass sie mit einer Schenkung eine Sache endgültig aus der Hand geben. Dies ist auch der Grund, warum bei Schenkungen von Liegenschaften prinzipiell ein Notariatsakt errichtet werden muss. Die Formvorschrift des Notariatsaktes gewährleistet eine ausreichende Beratung durch den Notar. "Manchmal wird die Meinung vertreten, eine Schenkung könne jederzeit widerrufen werden. Dies ist jedoch nur in ganz seltenen Ausnahmefällen möglich", so Bäuml.
Geldschenkungen
Diese sind besonders im Familienkreis oft der Fall. Wenn eine solche Schenkung bei der künftigen Erbschaft berücksichtigt werden soll, ist dies bereits bei der Schenkung zu vereinbaren. Eine spätere entsprechende Anordnung im Testament genügt nicht.
Kaufverträge
Manchmal wird zur Ersparnis von Notars- oder Anwaltskosten ein fremder Kaufvertrag einfach abgeschrieben und nur das Kaufobjekt und der Kaufpreis geändert. Dass jeder Kaufvertrag an die individuellen Verhältnisse angepasst werden muss und Dinge, die in einem Fall stimmen, beim nächsten Fall übernicht nicht stimmen müssen, wird übersehen. Oder es wird bereits ein Geldbetrag anbezahlt, bevor der Vertrag unterschrieben wird. Wenn der Verkäufer in weiterer Folge insolvent wird oder die Lastenfreistellung des Kaufobjektes scheitert und der Verkäufer die Summe nicht mehr zurückzahlen kann, ist ein großer Schaden entstanden.
Mietverträge
Auch in diesem Bereich werden Vermeidung von Notars- oder Anwaltskosten und zur Steuervermeidung oftmals keine schriftlichen Verträge abgeschlossen. Die Auswirkungen merkt man erst dann, wenn der Mieter nicht mehr ausziehen will. Mietverträge auf bestimmte Zeit müssen schriftlich abgeschlossen werden und auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge unterliegen häufig dem Mieterschutz gemäß Mietrechtsgesetz. In diesem Fall ist es sehr schwer, den Mieter zu kündigen.
"Die vorstehende Liste häufiger Fehler wegen fehlender Beratung ließe sich noch lange weiterführen, doch bereits aus den vorgenannten Fällen zeigt sich deutlich, wie wichtig eine fachkundige Beratung ist", erklärt der Korneuburger Notar.
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