Kundmachung: Flächenwidmungsplan wird korrigiert
Der Gemeinderat der Gemeinde Stetten beabsichtigt, den Flächenwidmungsplan in folgenden Punkten abzuändern:
- Geringfügige Arrondierung der bestehenden "BB"-Widmung durch Umwidmung von "Grünland-Grüngürtel (Ggü)" mit der Funktionsbezeichnung "Emissionsschutz und Schutz ökologisch wertvoller Fläche" in "Bauland-Betriebsgebiet (BB)" im westlichen Gemeindegebiet am östlichen Rand vom Betriebsgebiet "Am Teiritz".
- Geringfügige Anpassung der bestehenden "Vö"-Widmung im Bereich eines Wendeplatzes durch Umwidmung von "Bauland-Wohngebiet (BW)" in "öffentliche Verkehrsfläche (Vö)" im westlichen Gemeindegebiet am westlichen Rand vom Siedlungsbereich "Am Teiritz".
- Geringfügige Arrondierung der bestehenden "BA"-Widmung durch Umwidmung von "öffentlicher Verkehrsfläche (Vö)" in "Bauland-Agrargebiet (BA)" mit der Wohndichteklasse "-b" im Ortszentrum von Stetten nördlich vom "Kirchenweg".
Der Entwurf zur Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes wird sechs Wochen, in der Zeit von 30. Juli bis 10. September 2014, im Gemeindeamt Stetten zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jeder ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu diesem Änderungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungsnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer solchen Stellungnahme hat allerdings keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung Berücksichtigung findet.
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