Februar-Vortrag: Faire Pension von Familien
kostenlose Info-Veranstaltung über Pensionssplitting

- hochgeladen von Susanne Dormayer
Pensionssplitting:
Pensionssplitting ist die Möglichkeit für Eltern freiwillig für bestimmte, vereinbarte Jahre der Zeit der Kinderbetreuung die eingetragenen Gutschriften am Pensionskonto zu teilen.
Vom Jahr der Geburt bis zum 7. Lebensjahr des Kindes (max. 14 Kalenderjahre bei mehreren Kindern) kann jedes Jahr ein individueller Betrag oder Prozentsatz durch einen formlosen Antrag (einzubringen bis zum 10. Lebensjahr) festgesetzt werden.
Warum brauche ich das und was muss ich dafür tun?
Pensionssplitting ist toll, weil Eltern für die Zeit der Kinderbetreuung freiwillig ihre für bestimmte, vereinbarte Jahre eingetragenen Gutschriften am Pensionskonto teilen können. Das bedeutet, dass jener Elternteil, der sich hauptsächlich der Kindererziehung widmet (und zum Beispiel deshalb nur Teilzeit arbeiten geht) eine Gutschrift in der Höhe von maximal 50% der Gutschriften aus der Erwerbstätigkeit am Pensionskonto des Partners erhält. So wird der Pensionsverlust für die betreuende Person etwas ausgeglichen.
Es können vom Jahr der Geburt bis zum 7. Lebensjahr des Kindes und insgesamt für max. 14 Kalenderjahre Teilgutschriften unwiderruflich übertragen werden (Mehrkindfamilien). Teilgutschriften die über Arbeitslosengeld oder Krankengeld erworben wurden können nicht übertragen werden. Die Höhe der Übertragung kann individuell jedes Jahr als Betrag oder Prozentsatz (max. 50%) festgesetzt werden, maximal bis zur Jahreshöchstbeitragsgrundlage (auch die Zuzahlungen zur Pension sind jährlich gedeckelt).
Es reicht ein formloser schriftlicher Antrag (auf der HP zu finden) der grundsätzlich ab der Geburt bis zum Ende des 10. Lebensjahres des gemeinsamen Kindes (Adoptiv-, Pflege- und Leibliche Kinder) einzubringen ist - solange noch keiner der Elternteile eine Pension bezieht! Das heißt, ab dem 11. Lebensjahr ist es zu spät. Bei mehreren Kindern muss die Vereinbarung bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes abgeschlossen sein.
Es müssen nicht alle Jahre auf einmal eingereicht werden. Es kann ein neuer Antrag für jedes vergangene Jahr eingereicht werden. Dieser ist nachträglich nicht mehr zu ändern.
Männer gehen meist länger arbeiten, als Frauen. Die Gefahr der Altersarmut ist für Frauen eine reale Bedrohung, da sie früher in Pension gehen, häufig unhonorierte Arbeiten erledigen (Pflege, Kinderbetreuung), eher in Teilzeit arbeiten,… Das Pensionssplitting dient dem Ausgleich des Pensionverlustes durch eine geringere Arbeitsleistung während der Kinderbetreuungszeit innerhalb einer Partnerschaft. Der hauptberuflich Arbeitende gibt dem kinderbetreuunden Partner somit Annerkennung für seine unentgeltliche Arbeit.
In der heutigen, schnellebigen Zeit ist es sinnvoll, die Vereinbarung so bald wie möglich abzuschließen (Stichwort: Patchwortfamilie).
Am 24. Februar 2022 von 15:30 bis 16:30 Uhr findet ein kostenloser online Vortrag via Zoom zum Thema Pensionssplitting mit anschließender Fragerunde statt. Wichtig ist, sich vorher mit dem Thema zu beschäftigen und den Antrag auszudrucken, damit nach dem Vortrag individuelle Fragen geklärt werden können und der Antrag gemeinsam ausgefüllt werden kann. Anmeldung bis 3 Tage vor dem Termin unter edith.roessl-wallisch@afs-stillen.at oder susanne.dormayer@afs-stillen.at
Nähere Informationen sowie den Antrag finden Sie unter:
https://www.pv.at/ → Leistungen → Pensionssplitting
© 2022 Mag. Susanne Dormayer & Dipl.paed. Edith Rössl-Wallisch –
AFS Stillberatung Langenzersdorf
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.