Arbeiterkammer Korneuburg
Wenn Lohn nicht bezahlt wird
Im ersten Halbjahr 2019 konnten die Arbeiterkammer-Experten rund 1,6 Millionen Euro "erkämpfen".
BEZIRK KORNEUBURG. "In letzter Zeit ist es auffällig, dass viele Firmen ihren Angestellten den Lohn nicht bezahlen, obwohl die rechtliche Lage völlig unstrittig ist", erzählt Korneuburgs Arbeiterkammer-Leiter Alfred Jordan. Und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bezirk sind hier durchaus leidensfähig – oder auch wahnsinnig loyal, wie es Jordan gerne ausdrückt. "Manche sind bereit, monatelang auf ihre Geld zu warten, einmal war es sogar bis zu einem Jahr."
Will man den ausstehenden Lohn dann aber "erkämpfen", muss man auf die jeweiligen Verfallsfristen aufpassen. "Die sind in den Kollektivverträgen geregelt. Die kürzeste Verfallsfrist ist drei Monate", erklärt Jordan und rät: "Egal, in welcher Branche man tätig ist, nie länger als drei Monate warten, um zu uns zu kommen." Denn nicht ausbezahlter Lohn kann, so der Arbeiterkammer-Experte, mitunter dramatische Folgen haben und bis hin zum Verlust der Wohnung und finanzieller Not führen.
Firma verweigerte Lohn
Auch eine Kellnerin aus dem Bezirk Korneuburg machte ähnliche Erfahrungen mit ihrem Arbeitgeber. So wurde ihr nach nicht einmal drei Monaten der Beschäftigung – ordnungsgemäß – gekündigt. Die Lohnabrechnungen wurden ebenfalls korrekt ausgestellt. Allein der Arbeitgeber teilte der Kellnerin im selben Moment der Kündigung mit, dass er nicht sofort ausstehendes Gehalt bezahlen werde. Zum Glück wandte sich die Frau an die Arbeiterkammer. Die Experten urgierten, mehrmals, beim ehemaligen Arbeitgeber und konnte schlussendlich über 1.700 Euro für die Kellnerin "erkämpfen".
"Die Zahlungsmoral lässt leider, bei manchen Firmen, zu wünschen übrig", erzählt der AK-Chef. Wenn sich der Trend weiter so entwickelt, wie im ersten Halbjahr 2019, dann werde man im heurigen Jahr weitaus mehr Beratungen und Interventionen durchführen, als noch im Jahr 2018. Und auf noch etwas sollte man aufpassen: "Wenn auf dem Lohnzettel auf einmal ein Minus auftaucht, egal ob das Dienstverhältnis noch aufrecht ist oder nicht, sollte man unbedingt den Rat der AK-Experten einholen", so Jordan.
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