Achtung vor dubiosen "Generaltricks"
Reiseveranstalter verlangt 177 Prozent Stornogebühr – Arbeiterkammer warnt
STOCKERAU. Eigentlich wollte die Stockerauer Pensionistin nur einen gemütlichen Tag mit Freundinnen verbringen. Sie hatte bei einem Reiseveranstalter Tickets für eine Tagesfahrt mit einem Konzertbesuch in Wien gebucht – nicht zum ersten Mal.
Wie auch sonst, wollte die Damenrunde in Stockerau in den Bus einsteigen. Nur drei Tage vor Reiseantritt wurde ihr per Brief mitgeteilt, dass sich die Zustiegsstelle im Süden von Wien befindet. Diese damit sogar weiter vom Veranstaltungsort entfernt, als der Wohnort der Freundinnen.
Die Stockerauerin stornierte darauf hin die Fahrt, ebenso eine zweite bereits bezahlte Reise, bei der ihr der Veranstalter die Einstiegsstelle bislang nicht bekannt gegeben hatte. Nun sitzt die Pensionistin auf einer offenen Forderung und soll zu den bereits bezahlten 179,50 Euro noch zusätzlich 104,93 Euro Stornogebühr überweisen.
Arbeiterkammer warnt
"Dass die Gebühren für die Stornierung steigen, wenn der Reiseantritt näher rückt, ist eine übliche Vorgehensweise, die auch durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen transparent kommuniziert wird. Sie dürfen allerdings nicht mehr als 100 Prozent des Reisepreises ausmachen", weiß AK-Nieerösterreich-Konsumtenschützer Manfred Neubauer. Er rät, die Stornogebühr in solchen Fällen nicht zu bezahlen und sich an die Arbeiterkammer zu wenden. "Stornogebühren, die über den Wert des Produktes hinausgehen, stellen eine Bereicherung dar und sind somit nicht rechtens."
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